Drogendeal in Pirmasens: 26-Jähriger zu Bewährungsstrafe verurteilt!
Ein 26-Jähriger aus Pirmasens erhielt eine Bewährungsstrafe wegen mehrfachen Verkaufs von Cannabis zwischen 2023 und 2024.

Drogendeal in Pirmasens: 26-Jähriger zu Bewährungsstrafe verurteilt!
Heute berichten wir über ein aufsehenerregendes Urteil, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Cannabisverkäufe beleuchtet. Ein 26-jähriger Mann aus Pirmasens wurde vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Er wurde beschuldigt, zwischen 2023 und 2024 in 23 Fällen mit Cannabis gehandelt zu haben, wobei er jeweils zwischen ein und fünf Gramm verkaufte. Insgesamt brachte es seine Verkaufsaktivität auf einen Erlös von 670 Euro, wie Rheinpfalz berichtet.
Der Angeklagte äußerte sich während des Verfahrens nicht zu seiner Person oder dem Sachverhalt, was die Verhandlung nicht minder aufschlussreich machte. Diese Delikte fallen in eine Zeit, in der sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für Cannabis in Deutschland durch das neue Konsumcannabisgesetz (KCanG) verändern. Dieses Gesetz, das seit dem 29. Oktober 2024 in Kraft ist, führt zu einer neuen Abgrenzung zwischen erlaubt und unerlaubt. Obwohl das KCanG eine niedrigere Strafe für geringfügige Vergehen vorsieht, bleibt unerlaubtes Handeltreiben nach wie vor strafbar, wie Rechtsanwalt Lott erklärt.
Die rechtlichen Konsequenzen der BGH-Entscheidung
Eine wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) besagt, dass das KCanG nur anwendbar ist, wenn es für den Angeklagten vorteilhafter ist. Dies lässt Raum für eine Einzelfallprüfung, bei der die Strafen je nach Umstand variieren können. Der Strafrahmen für einfaches Handeltreiben sieht bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafen vor, während für besonders schwere Fälle Gewerbsmäßigkeit oder bandenmäßiges Handeltreiben auch höhere Strafen von zwei bis 15 Jahren verhängen können.
Eine Statistik des Bundeskriminalamtes, veröffentlicht am 2. April 2025, zeigt einen Rückgang von 30% bei den Verfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Cannabis. Diese positive Entwicklung könnte teilweise durch das neue Gesetz bedingt sein, das sowohl einen legalen Markt geschaffen hat als auch den Schwarzmarktanteil von 100% auf 40% gesenkt hat. Eine solide Voraussetzung, um die Drogenkriminalität in Zukunft besser in den Griff zu bekommen, wie Statista feststellt.
Ein weiteres bemerkenswertes Detail ist, dass 65% der Verfahren wegen unerlaubten Handeltreibens in diesen Fällen mit einer Einstellung oder einer Verwarnung mit Strafvorbehalt enden. Das zeigt, dass die Justiz zunehmend differenzierter vorgeht und in vielen Fällen nicht zwingend zu einer harten Bestrafung greift.
Obwohl das Konsumcannabisgesetz erlassen wurde, bleibt die Abgrenzung zwischen legalem und illegalem Handel kompliziert. Die Anforderungen an die Lizenzierung und die strengen Sicherheitsstandards im legalen Vertrieb machen deutlich, dass weiterhin Vorsicht geboten ist. Im aktuellen Fall hat das Gericht richtig erkannt, dass die Handelsaktivitäten des 26-Jährigen klar im illegalen Rahmen liegen, weshalb die Bewährungsstrafe als gerechtfertigt empfunden wird.
Die Entwicklung der rechtlichen Lage rund um Cannabis wird auch weiterhin aufmerksam verfolgt werden. Der Fall des 26-Jährigen gibt interessante Einblicke in das Zusammenspiel zwischen den geltenden Gesetzen und den realen Auswirkungen auf das Verhalten der Menschen.