Vermieter räumt Wohnung aus: Gericht stellt Verfahren überraschend ein!

Vermieter räumt Wohnung aus: Gericht stellt Verfahren überraschend ein!
In Pirmasens hat das Schöffengericht kürzlich ein Verfahren gegen einen 56-jährigen Vermieter und seinen 46-jährigen Hausmeister eingestellt. Beide wurden beschuldigt, die Wohnung eines Mieters ausgeräumt zu haben. Doch die Vorwürfe des Wohnungseinbruchsdiebstahls konnten nicht erhärtet werden, wie die Rheinpfalz berichtet. Die Angeklagten wiesen die Anschuldigungen in der Verhandlung entschieden zurück.
Der Streit begann, als der Vermieter dem Mieter im Januar 2024 kündigte und dabei den Kündigungsbrief persönlich in seinen Briefkasten warf. Nach Ablauf der Kündigungsfrist war der Mieter jedoch nicht zu erreichen. Der Vermieter stellte fest, dass die Mai-Miete ausblieb, und am 12. Mai 2024 drang ein „übelster Geruch“ aus der Wohnung. Als er mit seinem Hausmeister die Wohnung betrat, fanden sie diese in einem desolaten Zustand vor. Essensreste und Müll hatten sich in der Wohnung und dem Speicher angesammelt.
Die Situation eskaliert
Der Vermieter dokumentierte den Zustand der Wohnung mittels eines Handy-Videos und erteilte seinem Hausmeister den Auftrag, alles außer einer Waschmaschine und einem Koffer zu entsorgen. Der Hausmeister setzte diesen Befehl am nächsten Tag um. Als der Vermieter den Mieter später vor dem Haus traf, war dieser aggressiv und verärgert. Das geschundene Mietverhältnis erreichte seinen Tiefpunkt: „Da liegt was an“, schien es zwischen den beiden Männern förmlich zu knistern.
Der Mieter, der angab, sich nach Aufenthalten in einer Psychiatrie und Tagesklinik mehrere Wochen bei einem Freund aufgehalten zu haben, war mit der Mai-Miete im Rückstand. Er war zudem überrascht von der Kündigung und wusste gar nicht Bescheid. An einem darauf folgenden Tag stellte er fest, dass sein Türzylinder ausgebaut war und nahezu alles, bis auf einen Koffer mit Unterlagen und die Waschmaschine, bereits entsorgt worden war.
Rechtliche Grundlagen
In solchen Fällen ist es für Vermieter denkbar, das Mietverhältnis aufgrund von Pflichtverstößen des Mieters zu kündigen. Laut anwalt.de können Vermieter bei gravierenden Pflichtverletzungen, wie etwa Diebstahl, höchst umgehende Kündigungen aussprechen. Es gelten jedoch keine strikten Formvorschriften, und in der Regel sollte zuvor eine Abmahnung ergehen, es sei denn, die Verstoße sind besonders schwerwiegend.
Das Schöffengericht stellte letztlich fest, dass der Vorwurf des Einbruchs nicht zutreffend war und hob das Verfahren ohne Auflagen auf. Der Mieter, der in der Vergleichssituation nicht im Recht war, müsse nun etwaige Schadenersatzansprüche zivilrechtlich geltend machen. Ein schwieriger Weg, wie die Rechtsanwaltskanzlei Wolfratshausen verdeutlicht.
Die Entscheidung verdeutlicht, wie brüchig Mietverhältnisse sein können, wenn das Vertrauen zwischen Mieter und Vermieter einmal gestört ist. Manchmal bedarf es nur eines kleinen Funken, um eine einst harmonische Wohnung in ein Schlachtfeld zu verwandeln.