Wasserpreise im Rhein-Lahn-Kreis: Preisschock für Familien!

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Im Rhein-Lahn-Kreis steigen die Wasser- und Abwasserpreise stark an; Unterschiede bis zu 660 € jährlich bei gleichem Verbrauch.

Im Rhein-Lahn-Kreis steigen die Wasser- und Abwasserpreise stark an; Unterschiede bis zu 660 € jährlich bei gleichem Verbrauch.
Im Rhein-Lahn-Kreis steigen die Wasser- und Abwasserpreise stark an; Unterschiede bis zu 660 € jährlich bei gleichem Verbrauch.

Wasserpreise im Rhein-Lahn-Kreis: Preisschock für Familien!

Die Wasser- und Abwasserpreise im Rhein-Lahn-Kreis schlagen kräftig zu Buche und stellen viele Haushalte vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. Laut Ben-Kurier zeigen aktuelle Berechnungen, dass ein Standardhaushalt – bestehend aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern – für den Wasser- und Abwasserverbrauch im Jahr tief in die Tasche greifen muss. Bei einem Jahresverbrauch von 170 m³ Frischwasser können die Kosten erheblich variieren, je nachdem, in welcher Kommune man lebt.

So führt die Stadt Lahnstein das Ranking der Gebühren an. Hier fallen für Wasser 463,22 Euro und für Abwasser inklusive Niederschlag stolze 489,15 Euro an. Insgesamt kommt man auf eine Summe von 952,37 Euro. Im Vergleich dazu haben die Gemeinden Aar-Einrich und Diez ebenfalls hohe Kosten, welche einen durchschnittlichen Haushalt mit über 1000 Euro pro Jahr belasten. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem hohen Preisniveau der Verbandsgemeinde Loreley, die mit insgesamt 1.615,98 Euro den höchsten Betrag verlangt.

Preisunterschiede im Detail

Die Preisspanne zwischen den günstigsten und teuersten Kommunen innerhalb des Rhein-Lahn-Kreises ist alarmierend. Der Unterschied von über 660 Euro pro Jahr macht deutlich, dass Abwasser- und Niederschlagsgebühren entscheidend für die Gesamtkosten sind. Besonders bemerkenswert: Ab 2026 wird auch die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau für zwei Jahre gezwungen sein, Wasser aus Koblenz zuzukaufen, was zusätzliche Preissteigerungen nach sich ziehen könnte.

Doch wie kommt es zu diesen Unterschieden? Die Gemeinde ist grundsätzlich für die Trinkwasserversorgung verantwortlich und kann diese Aufgabe auf Körperschaften des öffentlichen Rechts oder private Unternehmen übertragen. Laut Verwaltungsportal Hessen unterliegen diese Anbieter dem Preis- und Wettbewerbsrecht, während öffentlich-rechtliche Wasserversorger im Rahmen des hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben zudem das Prinzip der Kostendeckung einhalten müssen. Das heißt: Die Wassergebühren müssen sowohl Grund- als auch Mengenentgelte abdecken.

Die Bevölkerung im Rhein-Lahn-Kreis steht vor der Herausforderung, die anfallenden Kosten zu tragen, was besonders für Familien und einkommensschwächere Haushalte eine große Belastung dargestellt. Die dramatischen Unterschiede in den Wasser- und Abwasserpreisen sollten Anlass für eine Diskussion über faire und transparente Preisgestaltungen in den Verbandsgemeinden geben.