Eltern müssen ab 2026 mehr für Tagesbetreuung zahlen!

Erfahren Sie, welche neuen Regelungen zur Finanzierung der Kindertagespflege in Speyer ab 2026 gelten und was Eltern beachten müssen.

Erfahren Sie, welche neuen Regelungen zur Finanzierung der Kindertagespflege in Speyer ab 2026 gelten und was Eltern beachten müssen.
Erfahren Sie, welche neuen Regelungen zur Finanzierung der Kindertagespflege in Speyer ab 2026 gelten und was Eltern beachten müssen.

Eltern müssen ab 2026 mehr für Tagesbetreuung zahlen!

Am 22. Juni 2025 deutet alles darauf hin, dass die Kosten für die Betreuung von Kindern durch Tagespflegepersonen ab 2026 steigen werden. Laut einem Bericht der Rheinpfalz haben die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses einstimmig beschlossen, dass Eltern bereits ab dem ersten Besuch bei der Tagesmutter oder dem Tagesvater zur Kasse gebeten werden. Damit müssen sie ab nächstem Jahr für die Betreuung höhere Kosten aufbringen.

Ein besonders wichtiger Punkt ist die Erhöhung der Vergütung für die Eingewöhnungszeit, die bereits im kommenden Januar in Kraft treten soll. Die genauen Änderungen sehen vor, dass eine Tagespflegeperson im Monat vor der Inanspruchnahme der Betreuung 50% der künftig erforderlichen Vergütung erhält. Aktuell liegen die Kosten für die Eingewöhnung von Kindern bis zu drei Jahren bei 120 Euro für 26 Stunden, während für Kinder von drei bis sechs Jahren 20 Stunden Eingewöhnungszeit mit 90 Euro verbunden sind.

Bessere Bezahlung für Tagespflegepersonen

Die Nahversorgung durch Kindertagespflege hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Der Beruf der Tagesmutter, inzwischen korrekt als „Kindertagespflegeperson“ bezeichnet, ist seit 1990 im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert. Das Besondere an diesem Beruf ist, dass die Betreuung in verschiedenen Rahmenbedingungen stattfinden kann: sei es in Privaträumen, im Haushalt der Eltern, externen Räumen oder sogar in Kindertageseinrichtungen. Auch die Bezahlung spielt eine wesentliche Rolle und variiert stark, wie die Berufsvereinigung berichtet.

Die Vergütung wird häufig über §23 SGB VIII geregelt, der verschiedene Erstattungen für Sachaufwendungen und Förderleistungen vorsieht. Ein Beispiel zeigt, dass eine betreuende Fachkraft für vier Kinder, die insgesamt 40 Wochenstunden betreut, Einnahmen von rund 48.000 Euro erzielen kann. Dabei sind die Betriebskosten und Sozialabgaben allerdings nicht vergessen: Der tatsächliche Gewinn kann durch diese Abzüge erheblich reduziert werden.

Anträge beim Jugendamt und Förderung

Für Eltern, die Betreuung in Anspruch nehmen möchten, spielt das Jugendamt eine zentrale Rolle. Der Antrag auf Förderung muss dort direkt gestellt werden. Die Beträge, die Eltern in Form von Beiträgen zahlen, richten sich nach ihrem Einkommen und sind willkommene Unterstützung, um die Kosten der Betreuung zu decken. Tagespflegepersonen hingegen haben die Möglichkeit, kontinuierliche Geldleistungen beim Jugendamt zu beantragen, so die Informationen von Familiare Tagesbetreuung Aachen.

Diese Laufenden Geldleistungen umfassen nicht nur Sachkosten, sondern auch Aufwendungen für Versicherungen. Besonders hervorzuheben ist die steuer- und abgabenfreie Rückerstattung von Kosten für die Unfall-, Alters- und Krankenversicherung. Diese Regelungen sind in den Richtlinien der Stadt Aachen festgelegt und bieten somit einen Rahmen, der je nach Kommune variieren kann.

Insgesamt deutet sich ein Trend an: Mit steigenden Kosten für die Eltern wird die Qualität und der Wert der Arbeit von Tagespflegepersonen immer mehr in den Fokus gerückt. Es bleibt zu hoffen, dass die Anpassung der Vergütungen zu einer gewissen Verbesserung der Situation führen kann. Eltern und Tagespflegepersonen können damit rechnen, dass in den kommenden Jahren mehr Bewegung in die Materie kommt, um eine angemessene Betreuung von Kindern zu gewährleisten.