Betrunkene Frau flüchtet auf E-Scooter und rammt parkendes Auto!

Alkoholisierte Frau flieht aus Rettungswagen in Trier, kollidiert mit E-Scooter gegen parkendes Auto und verursacht Sachschaden.

Alkoholisierte Frau flieht aus Rettungswagen in Trier, kollidiert mit E-Scooter gegen parkendes Auto und verursacht Sachschaden.
Alkoholisierte Frau flieht aus Rettungswagen in Trier, kollidiert mit E-Scooter gegen parkendes Auto und verursacht Sachschaden.

Betrunkene Frau flüchtet auf E-Scooter und rammt parkendes Auto!

Ein skurriler Vorfall ereignete sich am Freitagabend in Trier, als eine alkoholisierte Frau aus einem Rettungswagen flüchtete. Wie lokalo.de berichtet, setzte sie ihre Flucht auf einem E-Scooter fort und kollidierte unvermittelt mit einem parkenden Fahrzeug. Die Polizei konnte die Frau schließlich im Nahbereich antreffen, während sie bereits mehrere Verkehrsstraftaten begangen hatte.

Ein erster Atemalkoholtest ergab bei der Frau einen Wert von über zwei Promille. Damit überschritt sie deutlich die in Deutschland geltende Grenze von 0,5 Promille für E-Scooter-Fahrer und gilt somit als absolut fahruntüchtig. Diese Promillegrenze gilt auch für alle Führerscheininhaber in der Probezeit und unter 21 Jahren, die sogar mit einem strikten Alkoholverbot konfrontiert sind – eine Tatsache, die in der Verkehrserziehung oft übersehen wird.

Was besagt das Gesetz?

Wie bussgeldkatalog.org darstellt, liegt eine strafbare Trunkenheitsfahrt bei einem Wert von 1,1 Promille vor. Fällt bei einer Kontrolle ein solcher Wert an, können Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr sowie Nebenstrafen wie Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Für Ersttäter, die bislang keine Strafen auf sich gezogen haben, wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig, was direkt in der Schatulle der Kölner Stadtverwaltung landen wird.

Für die Frau sollte es nicht nur beim ersten Vorfall bleiben. Bereits bei 0,3 Promille kann eine Trunkenheit im Verkehr geahndet werden, was die Sache für sie noch komplizierter macht. In ihrem Fall hat die Polizei nun die Ermittlung aufgenommen – sie bleibt mit ihrem Verhalten nicht ungestraft.

E-Scooter und die Rechtsprechung

Besonders brisant ist die rechtliche Grundlage für die Einstufung von E-Scootern als Kraftfahrzeuge, die in der eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) geregelt ist. Demnach dürfen diese Fahrzeuge Geschwindigkeiten von 6 bis 20 km/h erreichen und unterliegen daher den gleichen Regeln wie anderen Kraftfahrzeugen. Der Mindestwert für absolute Fahruntüchtigkeit liegt gemäß strafrechtsiegen.de bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 ‰.

Die Rechtslage hat in einem aktuellen Fall gezeigt, dass ein Amtsgericht in Hamm einen Angeklagten wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt hat. Hierbei wurde ein viermonatiges Fahrverbot verhängt, was deutlich macht, dass die Toleranzgrenze bei der Nutzung von E-Scootern in alkoholisiertem Zustand streng eingehalten wird.

Für die Kölner Bevölkerung könnte dieser Vorfall als Warnung dienen: Es ist nie ratsam, sich mit Alkohol ans Steuer – oder in diesem Fall auf den E-Scooter – zu setzen. Die Konsequenzen sind oft weitreichend und betreffen nicht nur die eigenen Finanzen, sondern auch die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer.