Trier wählt neue Kirchenräte: Revolution im Bistum jetzt möglich!

Trier wählt neue Kirchenräte: Revolution im Bistum jetzt möglich!
Inmitten lebhafter Diskussionen zur Rolle der Laien in der katholischen Kirche haben sich die Katholiken im Bistum Trier auf die anstehenden Wahlen von neuen Räten vorbereitet. Ab November 2025 sind die Pfarreien dazu aufgerufen, zwischen zwei verschiedenen Gremienmodellen zu wählen. Entweder entscheiden sie sich für den Pfarrgemeinderat, der einen Verwaltungsrat wählt, oder für den Kirchengemeinderat, der die Aufgaben beider Gremien in einem vereint. So berichtet bistum-trier.de.
Die Wurzeln dieser gewählten Laiengremien reichen bis ins Jahr 1968 zurück, angestoßen durch die Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils, das von 1962 bis 1965 stattfand. Dieses Konzil, initiiert von Papst Johannes XXIII., brachte tiefgreifende Veränderungen für die katholische Kirche und förderte die Mitverantwortung und Beteiligung des gesamten Gottesvolkes an der Kirchenleitung, wie das erzbistum-muenchen.de erklärt.
Die Konsequenzen des Zweiten Vatikanischen Konzils
Mit dem Ende des Konzils wurde nicht nur die Struktur der katholischen Kirche überdacht, sondern auch die Art und Weise, wie Laien in den Pfarreien beteiligt sind. Vor dem Konzil existierten Pfarrausschüsse, die von Pfarrern berufen wurden, während die gewählten Pfarrgemeinderäte nach dem Konzil die Stimme der Laien institutionalisierten. Die erste Wahl zu einem solchen Gremium fand 1968 in der Erzdiözese München und Freising statt. Hierbei ist der Vorsitzende des Pfarrgemeinderates nicht mehr der Pfarrer, sondern ein gewählter Laie, was für eine Revolution in der Kirchenstruktur steht.
Die neue Ordnung beschreibt nicht nur die grundsätzlichen Strukturen der Pfarrgemeinderäte, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen, die umfassende Beteiligungsrechte für die pfarrlichen Gremien festschreiben. Diese Reformen sind ein Zeichen dafür, dass die Kirche sich auf die Bedürfnisse und Anregungen der Gläubigen einstellen möchte.
Beteiligung und Mitbestimmung
Die wahlberechtigten Katholiken der Pfarreien haben nun die Möglichkeit, deren Zusammensetzung aktiv mitzugestalten. Bei der Wahl kann nicht nur über gewählte Mitglieder, sondern auch über hinzugewählte Mitglieder entschieden werden, die besondere Gruppen und pastorale Anliegen vertreten. Weitere Informationen zur anstehenden Wahl sind unter bistum-trier.de/ehrenamt/wahlen-2025 zu finden oder direkt im Bischöflichen Generalvikariat Trier, wo das Team Engagemententwicklung für Anfragen zur Verfügung steht.
Die Verbindung zu den Traditionen des Laienkatholizismus, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreichen, ist durch die vom Zweiten Vatikanischen Konzil eingeführten Strukturen stark verankert. So beschreibt pfarrgemeinderat.at die umfassende Dokumentation, die bei der Eröffnung am 11. Oktober 1962 im Petersdom begann und mit der letzten Versammlung am 8. Dezember 1965 unter Papst Paul VI. endete. In insgesamt vier Sitzungsperioden wurden 16 Dokumente erstellt, die die Ausrichtung der Kirche in der modernen Welt und gegenüber dem weltanschaulichen Pluralismus festlegten.
Diese Wahlen im Bistum Trier sind also auch eine klare Hommage an die Fortschritte, die durch das Zweite Vatikanische Konzil ermöglicht wurden. Sie sind ein Zeichen dafür, dass die Kirche bereit ist, die Stimmen der Laien zu hören und aktiv in die Gestaltung ihrer Gemeinschaften einzubeziehen.