Achtung: Betrüger vor der Tür! Vorsicht vor falschen Stadtwerke-Mitarbeitern!

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Zweibrücken warnt am 7.10.2025 vor Haustürgeschäften mit angeblichen Stadtwerke-Mitarbeitern. Wichtiges Verbraucherinfo hier.

Zweibrücken warnt am 7.10.2025 vor Haustürgeschäften mit angeblichen Stadtwerke-Mitarbeitern. Wichtiges Verbraucherinfo hier.
Zweibrücken warnt am 7.10.2025 vor Haustürgeschäften mit angeblichen Stadtwerke-Mitarbeitern. Wichtiges Verbraucherinfo hier.

Achtung: Betrüger vor der Tür! Vorsicht vor falschen Stadtwerke-Mitarbeitern!

In den letzten Tagen ist es in Köln zu vermehrten Berichten über Haustürgeschäfte gekommen, bei denen sich angebliche Mitarbeiter der Stadtwerke als legitime Vertreter ausgeben. Die Stadt Zweibrücken hat dazu in einem aktuellen Warnhinweis auf zweibruecken.de hingewiesen. Diese sogenannten „Abzocker“ versuchen, den Menschen Anlageprodukte oder Vertragsänderungen anzubieten, und nutzen hierbei oft aggressive Verkaufstaktiken.

Besonders bedenklich ist, dass viele Menschen in die Falle tappen, da die Maschen sehr professionell wirken. Die Stadt rät dringend, solche Angebote abzulehnen und sich im Zweifelsfall an die Behörden oder die Polizei zu wenden. „Sicherheit geht vor“, heißt es in dem Warnhinweis. Oftmals entsteht durch solche Haustürgeschäfte ein unerwünschter Vertrag, von dem die Betroffenen dann oft nur schwer wieder loskommen.

Rechte der Verbraucher

Was können betroffene Verbraucher tun, wenn sie schon einen Vertrag bei solchen Gelegenheiten abgeschlossen haben? Wie von der Verbraucherzentrale erklärt, gilt bei Haustürgeschäften eine Widerrufsfrist von in der Regel 14 Tagen nach Vertragsschluss. Diese Frist beginnt jedoch erst mit der Lieferung der Ware. Gab es keine Information über das Widerrufsrecht, verlängert sich die Frist sogar auf 12 Monate und 14 Tage. Dies kann vielen Betroffenen helfen, wieder einen Ausweg aus der misslichen Lage zu finden (verbraucherzentrale.de).

Für den Widerruf muss dieser formell gegenüber dem Anbieter erklärt werden, was z.B. per Einschreiben geschehen kann. Der Widerruf muss dabei nicht begründet werden. Zumindest macht es das einfacher, aus einem unliebsamen Vertrag herauszukommen.

Vorsicht beim Abschluss von Verträgen

Die Verbraucherzentrale rät, bei Haustürgeschäften stets vorsichtig zu sein. Oftmals verstehen Leute die vertragsrechtlichen Folgen nicht vollständig und drücken schnell auf den „Ja“-Button oder signieren ohne genau nachzudenken. Das kann zu langfristigen Verpflichtungen führen, die schwer abzuwickeln sind.

Die Stadt Zweibrücken ruft deshalb dazu auf, sich über die eigenen Rechte bewusst zu werden und bei Unsicherheiten Informationen einzuholen. Wer denkt, Seiten wie guce.yahoo.com zum Thema AGB und Verträge besser studieren zu müssen, der sollte sich bei einem Vertragsabschluss nie scheuen, erst um Rat zu fragen oder auch das Angebot abzulehnen.

Zusammengefasst ist es besonders wichtig, kein Risiko einzugehen und bei unerwarteten Haustürgeschäften klare Grenzen zu ziehen. Schützen Sie sich und nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht, sollte es tatsächlich zu einem unerwünschten Vertrag gekommen sein. Die aktuellen Warnungen sollten als ernsthafte Erinnerung dienen, vorsichtiger mit Angeboten an der Haustür umzugehen.