Treofan-Neunkirchen: Betriebsrat schlägt Alarm und will Anzeige erstatten!
Neunkirchen: Treofan-Betriebsrat plant Strafanzeige gegen Geschäftsführung wegen Insolvenzverschleppung. Verhandlungen am 3.09.2025.

Treofan-Neunkirchen: Betriebsrat schlägt Alarm und will Anzeige erstatten!
Gestern fand am Landesarbeitsgericht in Saarbrücken eine Verhandlung statt, die für viele Mitarbeiter der Treofan GmbH brisant war. Der Betriebsratschef Werner Wagner zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung der Vorsitzenden Richterin, die eine Beschwerde des Betriebsrats gegen die von der Geschäftsführung geforderte Einigungsstelle zurückwies. Treofan, ein Neunkircher Verpackungshersteller, steht derzeit vor ernsthaften Herausforderungen: Über 500 Beschäftigte sind seit Dienstag von der Arbeit freigestellt, und das Werk steht still. Zudem lassen ausstehende Gehälter und unbezahlte Stromrechnungen die Unruhe unter den Mitarbeitern wachsen, die gestern in großer Zahl am Gericht erschienen, um ihre Solidarität zu zeigen.
Der Betriebsrat beschloss, angesichts der bedrohlichen Situation eine Strafanzeige wegen Insolvenzverschleppung zu stellen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei klar: Insolvenzverwalter übernehmen die Rolle des Arbeitgebers während eines Insolvenzverfahrens, und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gelten weiterhin, wenn auch mit einigen Abweichungen. Dennoch ist es unklar, ob Verpflichtungen zu Vereinbarungen mit dem Betriebsrat bestehen und inwieweit die Geschäftsführung den geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen nachkommt, wie 123recht.de erklären lässt.
Insolvenzgefahr und Unternehmensentscheidungen
Es gibt einige typische Anzeichen für Insolvenzgefahr, die bei Treofan deutlich sichtbar sind. Dazu zählen ein drastischer Personalabbau, Rückgänge bei Investitionen sowie die Streichung von Sonderleistungen für die Arbeitnehmer. Wenn Unternehmen beginnen, mit Gläubigern Stillhalteabkommen zu schließen oder Druck von Krankenkassen und dem Finanzamt zu spüren, ist es höchste Zeit zu handeln. Betriebsräte sind in solchen Situationen gefordert, ihre Rechte einzufordern und sich gegebenenfalls auch rechtlich beraten zu lassen, wie Kanzlei Banse erläutert.
Die Schließung eines Betriebs ist eine weitreichende Entscheidung und sollte nicht leichtfertig getroffen werden. In diesem Fall könnte die Insolvenz als rechtliches Mittel missbraucht werden, um gesetzlich festgelegte Mitbestimmungstatbestände zu umgehen, was strafbar sein kann. Die Frage bleibt, ob die Treofan-Geschäftsführung die Voraussetzungen für eine Insolvenz erfüllt, oder ob der Antrag letztlich vom Gericht als unbegründet abgewiesen wird, sodass das Unternehmen weiterhin seinen Verpflichtungen nachkommen kann.
Mitarbeiter stehen zusammen
Die hohe Präsenz von mehr als 30 Treofan-Mitarbeitern im Sitzungssaal und rund 60 weiteren Personen vor dem Gericht zeigt, dass die Belegschaft sich einig ist: Die aktuelle Situation ist nicht tragbar. Die Betriebe haben die Verantwortung, Transparenz zu zeigen und die Belegschaft rechtzeitig über wirtschaftliche Probleme zu informieren. Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, Einsicht in die wirtschaftlichen Unterlagen des Unternehmens zu nehmen und gegebenenfalls Kostensenkungsmaßnahmen zu ergreifen, um die Mitarbeiter bestmöglich zu unterstützen.
Trotz der dunklen Wolken, die derzeit über Treofan hängen, zeigt die Belegschaft, dass sie bereit ist, für ihre Rechte und Interessen zu kämpfen. Wenn es um die Existenz geht, müssen alle zusammenstehen, um eine Lösung zu finden, bevor es zu spät ist. Die kommenden Tage werden entscheidend sein, nicht nur für Treofan, sondern auch für die Mitarbeiter, die eine ungewisse Zukunft erwartet.