Saarland: Stallpflicht für Vögel ab Donnerstag - Alarmstimmung!
Das Saarland verhängt ab dem 30. Oktober 2025 Stallpflicht für Geflügel, um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu stoppen.

Saarland: Stallpflicht für Vögel ab Donnerstag - Alarmstimmung!
Das Saarland schlägt Alarm: Ab Donnerstag, dem 30. Oktober 2025, müssen alle Vögel, ob privat oder gewerblich gehalten, in geschlossenen Ställen untergebracht werden. Diese Stallpflicht wurde heute vom saarländischen Umweltministerium beschlossen und betrifft sämtliche Geflügelarten, darunter Hühner, Enten, Gänse, Truthähne und sogar exotischere Vögel wie Fasane und Wachteln. Der Schritt folgt auf einen bestätigten Fall eines infizierten Wildvogels mit dem hohen Virulenzvirus H5N1, wodurch das Gesundheitsrisiko sofort ernst genommen wird. Der saarländische Ministerpräsident und das Landesamt für Verbraucherschutz mahnen zur Wachsamkeit und setzen auf die Verantwortung der Halter, sich an die neuen Vorschriften zu halten, um die Ausbreitung der Vogelgrippe einzudämmen. Wie der Tagesschau berichtet, sind bereits mindestens elf Wildvögel erkrankt und weitere 18 stehen unter Beobachtung.
Die Allgemeinverfügung besagt, dass Messen und Märkte für Geflügel vorläufig untersagt sind, um Menschenansammlungen und einen möglichen Virusüberschlag zu vermeiden. Dies trifft insbesondere schmerzhaft die Geflügelbranche, die schon vor der Anordnung der Stallpflicht auf eine bundesweite Lösung gedrängt hatte. Die Unsicherheit unter Geflügelhaltern ist groß: Bei einem Verstoß gegen die Regelungen drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. Diese finanziellen Sorgen sind besonders akut bei Legehennenbetrieben, die stark unter den möglichen Folgemaßnahmen wie Massenschlachtungen leiden könnten. Ein weiterer entscheidender Punkt ist, dass auch in Brandenburg bereits tausende tote Tiere in der Nähe von Kranich-Rastplätzen entdeckt wurden — ein besorgniserregendes Signal.
Gesundheitsmaßnahmen und Empfehlungen
Das Friedrich-Loeffler-Institut empfiehlt dringend, sich von Wildvögeln fernzuhalten und tote Tiere sofort zu melden. Diese Hinweise sind nicht nur für Geflügelhalter wichtig, sondern auch für die allgemeine Bevölkerung, um ein Übergreifen des Virus zu verhindern. Experten betonen, dass das Ansteckungsrisiko für Menschen als sehr gering eingestuft wird, dennoch sollen Vorsichtsmaßnahmen ernst genommen werden.
Die Stallpflicht wird zunächst für vier Wochen gelten, und sie wird in regelmäßigen Abständen bewertet. Die Lage bleibt angespannt, und das saarländische Agrarministerium schätzt, dass die Situation noch mehrere Wochen anhalten wird, falls keine wesentlichen Veränderungen eintreten. Mit über einer halben Million getöteter Nutztiere aufgrund der Vogelgrippe ist klar, dass die Gefahr für die Landwirtschaft und vor allem die Geflügelzüchter enorm ist. Der Stern hebt hervor, dass Transparenz und Kommunikation in dieser kritischen Phase unerlässlich sind und die Halter ihre Vögel unter sicheren Bedingungen halten sollten.
Ob die Stallpflicht auch in anderen Bundesländern folgen wird, bleibt abzuwarten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass oft schnelle Maßnahmen notwendig sind, um größeren Schaden abzuwenden. In der Zwischenzeit heißt es für die Betroffenen: Ruhe bewahren und Augen und Ohren offen halten.