Achtung, Hausbesitzer: So vermeiden Sie gefährliche Gasstilllegungen!

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Im Saarpfalz-Kreis verunsichern unsachgemäße Stilllegungen von Gasheizungen Eigentümer; Experten raten zu qualifizierten Fachbetrieben.

Im Saarpfalz-Kreis verunsichern unsachgemäße Stilllegungen von Gasheizungen Eigentümer; Experten raten zu qualifizierten Fachbetrieben.
Im Saarpfalz-Kreis verunsichern unsachgemäße Stilllegungen von Gasheizungen Eigentümer; Experten raten zu qualifizierten Fachbetrieben.

Achtung, Hausbesitzer: So vermeiden Sie gefährliche Gasstilllegungen!

Immer mehr Hausbesitzer in Deutschland entscheiden sich dazu, ihre Gasheizungen stillzulegen. Diese Maßnahme erfolgt häufig im Zuge eines Wechsels zu umweltfreundlicheren Alternativen wie Wärmepumpen oder Fernwärme. Doch Vorsicht ist geboten: Immer wieder häufen sich unsachgemäße Stilllegungen, die nicht nur rechtliche, sondern auch gefährliche Konsequenzen mit sich bringen können. Gerade im Saarland gab es bereits mehrere bedenkliche Vorfälle, bei denen Gasleitungen nach dem Ausbau alter Heizungen nicht ordnungsgemäß gesichert wurden. [Chip] berichtet, dass offene Gasleitungen zu ernsten Risiken führen, wie etwa Explosionen, die in Kleinblittersdorf beinahe Realität wurden.

Diese kritischen Situationen entstehen häufig, weil Hauseigentümer auf vermeintlich günstige Komplettangebote aus dem Internet zurückgreifen, ohne die zuständigen Netzbetreiber oder Schornsteinfeger zu konsultieren. Die Beauftragung von nicht hinreichend qualifizierten Anbietern birgt erhebliche Gefahren, da die fachgerechte Stilllegung oder der Rückbau von Gasinstallationen ausschlaggebend für die Sicherheit der Bewohner ist. In einer Umfrage der Verbraucherzentrale NRW wurde deutlich, dass die Kosten für die Stilllegung von Gasheizungen in Deutschland stark schwanken. Im Durchschnitt liegen die Preise bei circa 930 Euro für die Stilllegung und etwa 1.750 Euro für den Rückbau. In Einzelfällen können die Kosten sogar auf bis zu 6.000 Euro steigen.

Die Risiken unsachgemäßer Stilllegungen

Die KEW warnt eindringlich vor den Gefahren, die aus unsachgemäßen Stilllegungen resultieren können. Bei Routinearbeiten wurden gravierende Mängel festgestellt, wie beispielsweise nicht ordnungsgemäß geschlossene Gasleitungen, was eine erhebliche Explosionsgefahr darstellt. [KEW] ergänzt, dass die Verantwortung für den sicheren Zustand der Gasanlage in der Regel beim Eigentümer liegt, solange es sich nicht um die Hauptabsperreinrichtung, Zähler oder Gasdruckregler handelt. Offene Rohrenden müssen jedoch unbedingt fachgerecht verschlossen werden, um lebensbedrohliche Situationen zu vermeiden.

Fehlende Beachtung der Vorschriften kann nicht nur zu gefährlichen Situationen führen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Des Weiteren droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Die KEW empfiehlt, Stilllegungen ausschließlich von beim VEWSaar registrierten Fachbetrieben durchführen zu lassen und vor Auftragserteilung die Eintragung des Installateurs im offiziellen Verzeichnis zu überprüfen. Bei Fragen oder Unsicherheiten können sich Hauseigentümer jederzeit an KEW wenden. Die Unterstützung und Beratung beim Rückbau von Gasinstallationen wird dort ebenfalls angeboten.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Empfehlungen

Der rechtliche Rahmen zur Stilllegung von Gasleitungsanlagen schreibt vor, dass diese in einen sicheren Zustand gebracht werden müssen, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Dies kann zum Beispiel bei einem Wechsel des Energieträgers oder dem dauerhaften Rückbau eines Gebäudes der Fall sein. In diesen Fällen sind eindeutig definierte Schritte erforderlich, die in den Vorgaben der TRGI (DVGW G 600) festgehalten sind. [SBZ Online] betont, dass alle Arbeiten an Gasleitungen und -geräten nur von einem registrierten Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) durchgeführt werden dürfen. Auch die Räume sind während der Arbeiten gut zu belüften, und offene Leitungsenden müssen durch Stopfen oder Kappen gesichert werden.

Es ist unerlässlich, den Gas-Netzbetreiber rechtzeitig über die Stilllegung oder Kündigung des Gasanschlusses zu informieren. Gaszähler und eventuell Gasdruckregler werden in der Regel vom Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber abgebaut. Geschlossene Absperreinrichtungen gelten übrigens nicht als dichte Verschlüsse, weshalb bei mangelhaften Wiederherstellungsarbeiten immer ein Risiko bestehen bleibt.

Insgesamt zeigt sich: Bei der Stilllegung von Gasheizungen steht die Sicherheit der Bewohner an erster Stelle. Wer die richtigen Schritte befolgt und auf qualifizierte Fachbetriebe setzt, kann riskante Situationen vermeiden und gleichzeitig den Schritt zu einem nachhaltigeren Heizsystem gestalten.