Radfahrer aufgepasst: Bußgelder und Punkte trotz Sommer-Spaß!

Radfahrer aufgepasst: Bußgelder und Punkte trotz Sommer-Spaß!
Die warmen Temperaturen und die sonnigen Tage laden förmlich dazu ein, das Rad aus der Garage zu holen und die schönen Straßen der Region zu erkunden. Doch aufgepasst: Auch Radfahrer müssen sich an die Straßenverkehrsordnung halten, sonst kann der Spaß ganz schnell ein jähes Ende finden. Regional Heute berichtet, dass Verstöße gegen die Verkehrsregeln nicht nur mit hohen Bußgeldern, sondern auch mit Punkten in Flensburg geahndet werden können. Es lohnt sich also genau hinzusehen!
Eine wichtige Regel, die es zu beachten gilt, ist die Promillegrenze für Radfahrer. Ab einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille wird es im Fall von Ausfallerscheinungen richtig ernst. Ab 1,6 Promille droht nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Das zeigt, dass das Radeln unter Alkoholeinfluss alles andere als spaßig ist – im schlimmsten Fall wird es teuer! Laut Bussgeldkatalog gibt es auch bei Drogen den gleichen Strang: Unter Drogeneinfluss radeln, kann ebenfalls fatale Folgen nach sich ziehen.
Verhaltensregeln für Radfahrer
Radfahrer sollten stets den Verkehr beachten und haben leider keinen besonderen Vorrang an Fußgängerüberwegen mit Zebrastreifen. Das ist eine wichtige Info, die viele oft vergessen. Zudem müssen sie darauf achten, dass Radwege – wenn sie vorhanden sind – auch tatsächlich genutzt werden müssen, es sei denn, es gibt unzumutbare Bedingungen. Und nicht zu vergessen: Radfahren auf Gehwegen ist für Erwachsene verboten, für Kinder bis zum Alter von 10 Jahren unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Ein weiterer Punkt, den man nicht außer Acht lassen sollte, ist, dass Radfahrern das Fahren nebeneinander nur erlaubt ist, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Abgesehen davon gibt es einige Verhaltensregeln, die viele Radfahrer ignorieren: Freihändig fahren kann beispielsweise 5 Euro kosten, während das Missachten einer roten Ampel mit 100 Euro und einem Punkt in Flensburg zu Buche schlägt. ADAC listet auch auf, dass das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung mit 55 Euro bestraft wird.
Sicherheit beim Radfahren
Obwohl es keine gesetzliche Helmpflicht gibt, wird das Tragen eines Helms aus Sicherheitsgründen empfohlen. Immerhin schützen sie den Kopf im Falle eines Sturzes. Und auch wenn das Musikhören erlaubt ist – es sollte stets so gehandhabt werden, dass die Wahrnehmung der Umgebung nicht beeinträchtigt wird. Dennoch sollte man sich beim Radfahren vorab über die geltenden Regeln informieren, um sicher und verantwortungsbewusst in die Pedale zu treten.
Die kommenden Sommermonate können somit prächtig für Ausflüge auf zwei Rädern genutzt werden, sofern man sich an die Richtlinien hält. Wer alles richtig macht, kann die Freiheit des Radfahrens in vollen Zügen genießen, ohne Gefahr zu laufen, dass die Sommerfreude in Ärger umschlägt.