Deutsche Bahn bleibt bis 2039 auf der Strecke Kiel-Hamburg aktiv!
Die Deutsche Bahn sichert den Betrieb der Strecke Kiel-Hamburg bis 2039, während rechtliche Auseinandersetzungen anstehen.

Deutsche Bahn bleibt bis 2039 auf der Strecke Kiel-Hamburg aktiv!
Die Deutsche Bahn bleibt auch in den kommenden Jahren ein zentraler Player im Bahnverkehr zwischen Kiel und Hamburg. Kn-online berichtet, dass das Unternehmen die Bahnstrecke bis mindestens 2027 betreiben wird. In einem Vergabeverfahren setzte sich die DB gegen drei andere Bewerber durch, was die Genehmigung des Wirtschafts- und Finanzausschusses des Landtags zur Folge hatte.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Pünktlichkeit, einem entscheidenden Faktor für die Kundenzufriedenheit. Die Deutsche Bahn ist verpflichtet, eine Pünktlichkeitsquote von mindestens 81 Prozent zu erreichen; bei Verbesserungen in der Infrastruktur könnte diese sogar auf bis zu 90 Prozent steigen. Aktuell liegt die Pünktlichkeit jedoch nur bei etwa 77 Prozent. Das bedeutet, dass das Unternehmen auch finanziell bestraft wird, sollte es diese Quoten nicht einhalten.
Neuer Besitz und Innovationen auf der Strecke
Ab Ende 2027 wird die DB neue Züge vom Typ Coradia Max bei Zug.SH anmieten. Diese modernisierten vierteiligen elektrischen Triebzüge umfassen eine Kombination aus doppelstöckigen und einstöckigen Wagen und bieten innovative Sitzmöglichkeiten ohne Armlehnen. Die Gesamtkapazität wird auf 360 Sitzplätze angehoben, was den Reisekomfort weiter verbessert.
Doch nicht alles verläuft reibungslos. Rund um die Vergabe der Bahnstrecke Kiel-Hamburg gab es rechtliche Auseinandersetzungen. Die DB verklagt Schleswig-Holstein vor dem Hintergrund einer millionenschweren Ausschreibung, die letztendlich aus Kostengründen aufgehoben wurde. NDR informiert, dass der Vertrag für den Betrieb dieser Regionalexpresslinien RE7 und RE70 Ende 2027 ausläuft und das Land ein neues Unternehmen für die nächsten zwölf Jahre sucht.
Streitigkeiten und Herausforderungen
Der Streit zwischen der Deutschen Bahn und Schleswig-Holstein dreht sich auch um die Pünktlichkeitsvorgaben. In der neuen Ausschreibung wurden diese um drei Prozentpunkte auf 90 Prozent gesenkt, was auf Unverständnis stößt. Der Fahrgastverband Pro Bahn zeigt sich verständnisvoll gegenüber den Anpassungen, während die DB gegen die Senkung der Vorgaben klagt.
Die Entscheidung über die Klage wird am 21. November erwartet. Sollte die Deutsche Bahn verlieren, drohen dem Land möglicherweise Schadenersatzansprüche in Höhe von knapp einer Million Euro. Eine mögliche Aufhebung und Neuausschreibung des Vergabeverfahrens könnte finanziell vorteilhaft sein, da im ersten Anlauf die Angebote unterm Strich zu teuer gewesen wären, was zu einer Mehrbelastung von rund 150 Millionen Euro über die Vertragslaufzeit hätte führen können.
Während die Diskussionen über die Zukunft der Bahnverbindungen weitergehen, bleibt abzuwarten, wie sich die politischen Entscheidungen auf das Angebot und die Pünktlichkeit in Schleswig-Holstein auswirken werden. In der Zwischenzeit sind die Nutzer der Strecke Kiel-Hamburg eingeladen, auf die gewohnt zuverlässige Verbindung zu setzen und die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen.