Leichenfund in Schleswig: Stadtverwaltung beruhigt, keine Verbrechen!

Leichenfund in Schleswig: Stadtverwaltung beruhigt, keine Verbrechen!
In Schleswig gab es vor kurzem einen Leichenfund in einer städtischen Unterkunft für Wohnungslose. Mitarbeiter der Verwaltung entdeckten die Leiche bereits am 8. Juli. Die örtliche Stadtverwaltung sowie die Polizei gaben jedoch bekannt, dass es keine Hinweise auf ein Verbrechen gibt. Eine Obduktion der Leiche ist vorgesehen, um die genaue Todesursache zu klären. Währenddessen wird das betroffene Haus von einer Fachfirma gereinigt und entrümpelt. Zusätzlich prüft die Stadt die Betreuung der wohnungslosen Menschen in Schleswig, unabhängig vom Todesfall, und plant, das Personal aufzustocken, um zukünftigen Herausforderungen besser begegnen zu können. Dies dürfte auch im Lichte der derzeitigen Herausforderungen im Bereich der Obduktionen und Leichenschau geschehen, wie Borkener Zeitung berichtet.
Warum sind Leichenschaua und Obduktionen so wichtig? Ein Vortrag des Rechtsmediziners Marcel A. Verhoff verdeutlicht, dass diese Verfahren nicht nur für die Aufklärung von Verbrechen von Bedeutung sind, sondern auch entscheidend zur Gesundheit der Bevölkerung beitragen können. „Mortui vivos docent – Wie Leichenschau und Obduktion Leben retten“, lautete der Titel seines Vortrags, der zeigt, wie durch die Klärung von Todesursachen Krankheiten besser verstanden und behandelt werden können. In Deutschland muss jeder Verstorbene vor der Bestattung untersucht werden, um die Todesursache festzustellen – besonders bei Zweifeln an einer natürlichen Ursache ist eine Obduktion unumgänglich.
Relevanz der Rechtsmedizin
Das Thema der Leichenschau ist brisant, denn die Qualität dieser Untersuchungen ist oft nicht ausreichend. Der Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bonn, Burkhard Madea, stellt fest, dass die Unterschiede zwischen der medialen Darstellung in Krimis und der Realität eklatant sind. Tatsächlich gibt es in Deutschland auf jedes entdeckte Tötungsdelikt schätzungsweise mindestens ein unentdecktes. Mit etwa 1.200 jährlich nicht erkannten Tötungsdelikten ist es umso wichtiger, dem Thema der Obduktionen mehr Aufmerksamkeit zu schenken.
Zurzeit werden in Deutschland bei rund 820.000 Todesfällen lediglich etwa 17.000 bis 18.000 gerichtliche Obduktionen durchgeführt, was nur circa 2% entspricht. Diese Quote ist besorgniserregend und deutlich niedriger als in vielen anderen Ländern, etwa in Skandinavien oder Großbritannien. Die niedrige Rate an Obduktionen ist ein Hauptfaktor für die geringe Erkennungsquote unnatürlicher Todesfälle und wird oft durch wirtschaftliche Überlegungen behindert, da solche Untersuchungen kostenintensiv sind. Schätzungen besagen, dass jährlich etwa 1.200 vorsätzliche Tötungsdelikte in Deutschland nicht erkannt werden können, was die Notwendigkeit einer Reformierung der obduktionsrechtlichen Strukturen unterstreicht, wie die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin empfiehlt.
Vier zentrale Reformforderungen
Die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin hat einige Vorschläge zur Verbesserung der Leichenschau erarbeitet, die entscheidend zur Aufklärung von Todesfällen beitragen könnten:
- Verpflichtende postgraduale Fortbildung für Ärzte zur Durchführung der Leichenschau.
- Regelungen zur Zusammenarbeit unter Ärzten, um Überforderung zu vermeiden.
- Erhöhung der Obduktionen und Rückkopplung an behandelnde Ärzte.
- Angemessenes Honorar durch Krankenkassen für die Durchführung von Obduktionen.
Erfreulicherweise wird diese Diskussion um die Verbesserung der Leichenschau und dersichtung ärztlicher Standards immer wichtiger. Der tragische Leichenfund in Schleswig könnte somit vielleicht als Ausgangspunkt dienen, um das Bewusstsein für diese wichtigen Themen zu schärfen und die Gesundheitsversorgung in Deutschland insgesamt zu verbessern.