Bargteheide lehnt Zweckentfremdungssatzung für Ferienwohnungen ab!

Bargteheide lehnt Zweckentfremdungssatzung für Ferienwohnungen ab!
In Bargteheide sorgt ein hitziges Thema für Diskussionsstoff: die Zunahme von Ferienwohnungen und deren Einfluss auf den Wohnungsmarkt. Die lokale SPD geißelt die Umwandlung von Wohnraum in Ferienunterkünfte, welche die Suche nach bezahlbarem Wohnraum für Einheimische weiter erschwert. Trotz der anerkannten Problematik wurde ein Antrag zur Einführung eines Moratoriums für den Betrieb von Ferienwohnungen ab 2026 abgelehnt, wie ln-online.de berichtet.
Mehmet Dalkilinc von der SPD bringt die vorherrschenden Schwierigkeiten auf den Punkt, wenn er auf die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt verweist. Die Landesregierung hat ein Wohnraumschutzgesetz beschlossen, das als rechtliche Grundlage für die Einführung von Zweckentfremdungssatzungen dienen soll. Jedoch wird die Umsetzung in Bargteheide derzeit durch die Personalsituation und fehlende Kapazitäten der Verwaltung gehemmt.
Der Konflikt um Ferienwohnungen
Die Diskussion ist nicht neu. In vielen Kommunen Schleswig-Holsteins wird mittlerweile der Druck auf Vermieter erhöht. In Flensburg beispielsweise sind viele Ferienwohnungen ohne Genehmigung eingerichtet worden, was von der Stadt ab 2024 nicht mehr toleriert wird. Der Trend ist also klar: die Wohnraumknappheit zwingt Städte, strikter gegen unregulierte Ferienwohnungen vorzugehen. Nur ein Bruchteil der Ferienwohnungen ist offiziell genehmigt, wie ndr.de zu berichten weiß.
„In Lübeck haben sie bereits eine Zweckentfremdungssatzung erlassen, die ähnliche Ziele verfolgt“, führt Dalkilinc aus und kritisiert die Tatsache, dass einige Wohnungen in Bargteheide, wie ein ganzes Mehrfamilienhaus, als Ferienunterkunft genutzt werden. Bei der CDU gibt es hingegen Bedenken: Mathias Steinbuck erklärt, dass Bargteheide nicht die gleichen Voraussetzungen wie Lübeck mit seinen zahlreichen Ferienwohnungen hat und sieht nur einen Anbieter mit fünf Ferienunterkünften in der Region. Es gibt also unterschiedliche Ansichten zur Notwendigkeit und zur Auswirkung einer solchen Satzung.
Ein rechtlicher Rahmen wird geschaffen
Das neue Wohnraumschutzgesetz, das am 24. Mai 2024 beschlossen wurde, schafft die Grundlage für Kommunen, um gegen die Nutzung von Wohnraum als Ferienunterkunft vorzugehen. Ab 1. April 2026 müssen sich Vermieter in Flensburg und anderen Kommunen mit einer Registrierungsnummer ausweisen, was die Regelungen rund um Ferienwohnungen weiter verschärfen wird. Das zeugt von einem Trend: Immer mehr Städte stellen sich gegen die unregulierte Nutzung von Wohnraum, um den steigenden Anforderungen des Wohnungsmarktes gerecht zu werden, jetzt auch in Düsseldorfer, auf der Liste der Einflussgebiete haufe.de.
Während die Bürgermeisterin von Bargteheide, Gabriele Hettwer, betont, dass eine Umsetzung der neuen Satzung aufgrund der Personalsituation in der Verwaltung nicht möglich sei, bleibt unklar, wie die Gemeinde auf die wachsenden Herausforderungen reagieren kann. Eine Erhebung der Anzahl der Ferienwohnungen in der Stadt steht noch aus und müsste im nächsten Schritt konkretisiert werden.
Insgesamt zeigt sich, dass in Bargteheide und umliegenden Städten ein regelrechter Wettlauf um die Regulierung von Ferienwohnungen stattfindet. Die Landeskonzeption wird nach und nach in den Städten umgesetzt, doch der Erfolg hängt stark von den lokalen Gegebenheiten und der Umsetzungskraft der Verwaltung ab.