AfD als rechtsextrem eingestuft: Berlin steht im Fokus des Verfassungsschutzes!

Am 8. Mai 2025 wird die AfD bundesweit als rechtsextrem eingestuft. Die Diskussion um ein mögliches Verbot nimmt an Fahrt auf.
Am 8. Mai 2025 wird die AfD bundesweit als rechtsextrem eingestuft. Die Diskussion um ein mögliches Verbot nimmt an Fahrt auf.

Berlin, Deutschland - Die rechtsextreme Ausrichtung der Alternative für Deutschland (AfD) sorgt für umfassende Diskussionen in der politischen Landschaft Deutschlands. Laut rbb24 ist die Bundes-AfD sowie der brandenburgische Landesverband offiziell als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft worden. Diese Entscheidung des Verfassungsschutzes wird von vielen Beobachtern als überfällig angesehen, während die AfD vehement protestiert und die Vorwürfe zurückweist.

Besonders umstritten ist die Einstufung des Berliner Landesverbands der AfD. Anders als die Bundespartei hat dieser bisher keine rechtsextreme Einstufung erhalten. Kristin Brinker, die Chefin der Berliner AfD, fordert eine öffentliche Stellungnahme des Verfassungsschutzes und argumentiert, dass die Äußerungen ihrer Funktionäre durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien. Grünen-Fraktionschef Werner Graf sieht die Berliner AfD jedoch als ebenso rechtsextrem an und fordert ein Verbotsverfahren.

Beobachtungen des Verfassungsschutzes

Der Verfassungsschutz hat angekündigt, die AfD künftig intensiver zu beobachten. Der Grund dafür liegt in den Äußerungen von unter anderem Dennis Hohloch, der von einer vermeintlichen „Umvolkung“ sprach, sowie Alice Weidel, die Bedenken über Migration aus „kulturfremden Kontexten“ äußerte. Auch SPD-Verfassungsschutzexperte Jan Lehmann sieht das Gutachten des Bundesverfassungsschutzes als ersten Schritt in Richtung eines Verbotsverfahrens, jedoch müssen zuerst konkret aggressive Verhaltensweisen belegt werden.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser kritisiert die Diskriminierung von bestimmten Bevölkerungsgruppen durch die AfD und betont die Neutralität des Verfassungsschutzes. In der politischen Diskussion bleibt die Haltung der CDU zur AfD gespalten; einige Mitglieder wie Stephan Lenz sind skeptisch gegenüber einem Verbotsverfahren und sehen Unterschiede zwischen den Landesverbänden.

Einstufung und ihre Folgen

Die Einstufung hat zwar keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen für verbeamtete AfD-Mitglieder in Berlin, jedoch sind Beamte in Brandenburg zur Verfassungstreue verpflichtet, was individuelle Prüfungen nach sich ziehen kann. Ein Verbot der AfD könnte durch die Bundesregierung, das Bundesrat oder den Bundestag beantragt werden; endgültig entscheidet jedoch das Bundesverfassungsgericht.

Laut dem ZDF bleibt die AfD gemäß dem Politbarometer weiterhin auf Platz zwei der bundesweiten Umfragen, obwohl die Diskussion um ein Verbot durch die Neuigkeiten über die Einstufung angeheizt wird. Die Verfassungsschutzbehörde hat nun die höchste Alarmstufe erreicht, was den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erleichtert.

Rechtsextremismus in Deutschland

Der Verfassungsschutz hat in seinen aktuellen Berichten auch die ansteigende Zahl rechtsextremistischer Straftaten und Gruppierungen dokumentiert. 2023 wurden insgesamt 25.660 rechtsextremistische Delikte verzeichnet, was einem Anstieg von 22,4 % im Vergleich zu 2022 entspricht. Ebenso stieg die Zahl der rechtsextremistischen Gewalttaten auf 1.148, während fremdenfeindliche Gewalttaten auf 933 Fälle zunahmen. Diese Zahlen verdeutlichen die wachsende Bedrohung durch rechte Strömungen in der Gesellschaft und die Notwendigkeit wachsam zu bleiben. Ausführliche Statistiken sind auf der Website des Verfassungsschutzes einsehbar.

Die Entwicklungen rund um die AfD und die rechtsextremen Bewegungen werden in den kommenden Monaten ein zentrales Thema der politischen Debatte in Deutschland bleiben.

Details
Vorfall Rechtsextremismus
Ort Berlin, Deutschland
Quellen