Arbeitslosengeld für April: Auszahlung am 2. Mai! So klappt's!
Südkurier, Deutschland - Im Mai 2025 steht die Auszahlung des Arbeitslosengeldes für den Monat April an. Arbeitnehmer, die ihren Job verloren haben und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können mit einem rückwirkenden Bezug rechnen. Die Zahlung erfolgt durch die zuständige Agentur für Arbeit und wird am ersten Arbeitstag des Folgemonats fällig. Da der 1. Mai 2025 ein Feiertag ist, sollten die Beträge spätestens am Freitag, den 2. Mai 2025, auf den Konten der Betroffenen sein, wie der Südkurier berichtet.
Das Arbeitslosengeld ist eine wichtige Versicherungsleistung und keine Sozialleistung. Arbeitnehmer zahlen automatisch monatliche Beiträge in die Arbeitslosenversicherung. Die Anspruchsdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Alter des Antragstellers und die Dauer der vorherigen Beschäftigung. Die Höchstanspruchsdauer beträgt maximal zwei Jahre.
Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld
Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Betroffene einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt unter anderem, dass sie arbeitslos sind, aber mindestens 15 Stunden pro Woche versicherungspflichtig arbeiten können. Des Weiteren müssen sie sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Dies muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen, kann jedoch auch bis zu drei Monate im Voraus erledigt werden.
- Mindestens 12 Monate in den letzten 30 Monaten pflicht- bzw. freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert gewesen sein.
- Aktive Jobsuche in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit.
Bei häufigen befristeten Arbeitsverhältnissen kann eine verkürzte Anwartschaftszeit gelten, was bedeutet, dass auch eine kürzere Dauer versicherter Beschäftigung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld ausreicht.
Berechnung und Höhe des Arbeitslosengeldes
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem Brutto-Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate und kann online mit einem Rechner auf der Webseite der Agentur für Arbeit individuell ermittelt werden. Abzüge, wie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, müssen berücksichtigt werden. In der Regel fließen 60% des Bemessungsentgelts in die Berechnung ein, wobei dieser Satz bei vorliegenden Kindern im Haushalt auf 67% steigt.
Die Dauer des Arbeitslosengeldbezuges hängt auch vom Alter ab: Für Arbeitnehmer unter 50 Jahren beträgt die maximale Bezugsdauer 12 Monate, während sie für über 50-Jährige bis zu 24 Monate betragen kann. Dies bestätigt auch die Agentur für Arbeit.
Für Arbeitnehmer gilt es, rechtzeitig aktiv zu werden. Eine Selbstkündigung kann unter Umständen dazu führen, dass eine Sperrfrist von bis zu zwölf Wochen in Kraft tritt. Daher ist es ratsam, bei drohender Arbeitslosigkeit frühzeitig alle notwendigen Schritte einzuleiten.
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Vorfall | Sonstiges |
Ort | Südkurier, Deutschland |
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