Kochs Plädoyer: Europas Steuerpolitik braucht dringend Reformen!

Ingolstadt, Deutschland - Am 17. April 2025 hat Prof. Dr. Reinald Koch im Steuerausschuss des BDI seine aktuellen Forschungsergebnisse zur Unternehmensbesteuerung europäischer Konzerne vorgestellt. Sein Vortrag hatte das Ziel, eine umfassende Einschätzung der Wirkungen der europäischen Steuerpolitik der letzten Jahre zu präsentieren. Ein zentraler Aspekt seiner Analyse ist die Bekämpfung der Steuervermeidung durch multinationale Konzerne. Koch äußerte, dass die derzeitige Steuerpolitik empirisch nur bedingt sinnvoll sei und einer Überprüfung bedarf.

Besonders bemerkenswert ist die Erkenntnis, dass es keine signifikanten Hinweise darauf gibt, dass europäische Konzerne ihre effektive Steuerquote durch Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer erheblich senken können. Dies gilt insbesondere für große Volkswirtschaften wie Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien. Koch betonte, dass die Maßnahmen gegen Gewinnverlagerungen eine hohe Komplexität der europäischen Steuerregelungen nach sich ziehen, was wiederum zu einem erhöhten Steuerrisiko und einer niedrigeren Börsenkapitalisierung führt. Zudem könnten die Regelungen zur Bekämpfung der Steuervermeidung negative realwirtschaftliche Folgen haben. Ein Beispiel dafür ist die Einführung der Zinsschranke in der EU, die zu einem Rückgang von Investitionen, Wachstum und Risikoübernahme in Unternehmen geführt hat.

Herausforderungen und Maßnahmen der europäischen Steuerpolitik

Die Herausforderungen in der Steuerpolitik und der Kampf gegen Steuerbetrug sind seit mehr als einem Jahrzehnt ein prägendes Thema in der politischen Diskussion. Insbesondere nach der Wirtschaftskrise und aufgrund von Haushaltsengpässen wächst die Unzufriedenheit über schädliche Steuerpraktiken. Studien und investigative Berichterstattung, wie die Enthüllungen durch die Luxemburg-Leaks, Panama Papers und Paradise Papers, haben immer wieder auf die gravierenden Probleme in diesem Bereich hingewiesen. Das führt dazu, dass nicht gezahlte Steuern nationale und EU-Budgets belasten und somit die Handlungsfähigkeit einschränken.

Der Kampf gegen Steuerbetrug wird sowohl von den Mitgliedstaaten als auch von der EU aktiv vorangetrieben. Das Europäische Parlament hat dabei die Steuerpolitik zu einer Priorität erklärt und seit 2020 einen ständigen Unterausschuss für Steuerfragen (FISC) etabliert, der den Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) unterstützt. Dieser befasst sich intensiv mit Themen wie Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und finanzieller Transparenz.

Relevante gesetzliche Regelungen

In den letzten Jahren wurden verschiedene wichtige Gesetzgebungsvorschläge initiiert, um den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern. Ein Beispiel dafür ist die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC), die den Austausch von Steuerbescheiden vorsieht. Ziel dieser Regelungen ist es, aggressive Steuerplanungsstrategien von Unternehmen offenzulegen und um sicherzustellen, dass inländische Unternehmen nicht benachteiligt werden.

Insgesamt liefern Kochs Forschungsergebnisse wertvolle Impulse für die Diskussion über die Unternehmensbesteuerung in der EU. Angesichts der Komplexität der Steuerregulierungen und der notwendigen Reformen ist es an der Zeit, die bestehenden Strukturen kritisch zu hinterfragen und effektivere Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidung zu entwickeln. Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie in den Studien und Berichten, die von Institutionen wie der CAP und dem Europäischen Parlament veröffentlicht wurden, unter anderem in den Arbeiten von CAP und Europäischem Parlament.

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Vorfall Finanzmarkt
Ort Ingolstadt, Deutschland
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