Protestpartys in Bayern: Schluss mit dem Tanzverbot am Karfreitag!
München, Deutschland - Am 16. April 2025 finden in München und Mittelfranken trotz des bestehenden Tanzverbots Protestpartys statt, die durch den Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) organisiert werden. Dieses Verbot gilt an Karfreitag und anderen stillen Tagen in Bayern, an denen Unterhaltungsveranstaltungen nur mit „ernstem Charakter“ erlaubt sind. Die Regelung sorgt immer wieder für Diskussionen, da musikalische Darbietungen in Schankbetrieben an diesen Tagen untersagt sind. Die Ordnungsämter der Gemeinden sind für die Einhaltung dieser Vorschriften zuständig, was häufig zu Spannungen führt, wie auch Tag24 berichtet.
Der bfg München plant allein in München etwa 40 Veranstaltungen an den stillen Tagen. Doch auch andere Städte wie Nürnberg und Erlangen beteiligen sich aktiv an den Protestfeiern. Anlass für die kontinuierlichen veranstaltungen ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2016, das es ermöglicht, Feiern abzuhalten, wenn diese den Ausdruck einer Weltanschauung darstellen. Diese rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Feiertagsgesetz werden von den Organisatoren immer wieder angeführt, um die Abschaffung der Tanz- und Feierverbote zu fordern.
Protestveranstaltungen und der politische Kontext
Im letzten Jahr, konkret an Gründonnerstag und Karfreitag 2024, initiierte der bfg München eine Veranstaltungsreihe mit dem Titel „Nürnberg will tanzen“ in 14 Clubs in Nürnberg, die jedoch vom Ordnungsamt nicht genehmigt wurde. Der Bescheid vom 25. März 2024 führte zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die am 5. März 2025 vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach behandelt wird. Der bfg München sieht sich dabei als Weltanschauungsgemeinschaft und kritisiert das Vorgehen der Stadt Nürnberg scharf. Assunta Tammelleo, die Vorsitzende des bfg München, bezeichnet die Maßnahmen als erheblichen Eingriff in die Glaubens- und Versammlungsfreiheit und fordert eine Liberalisierung des bayerischen Feiertagsgesetzes.
Eine Diskrepanz in der Regelung sticht ins Auge: Politische Veranstaltungen sind an Aschermittwoch von den Tanzverboten nicht betroffen, was von den Kritikern als inkonsistent angesehen wird. Dabei stellt sich die Frage, warum weltanschauliche Feiern an den stillen Tagen eingeschränkt werden, während andere Veranstaltungstypen unbehelligt bleiben.
Rechtslage und gesellschaftliche Auswirkungen
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Oktober 2016, das Artikel 5 des bayerischen Feiertagsgesetzes als mit der Weltanschauungsfreiheit und Versammlungsfreiheit unvereinbar erklärt hat, ebnete den Weg für Ausnahmen an Karfreitag, sofern die Veranstaltungen eine klare weltanschauliche Abgrenzung zum Christentum darstellen. Trotz dieser rechtlichen Grundlagen sind die Herausforderungen für den bfg München und die Anhänger der Heidenspaß-Partys beträchtlich.
Die Heidenspaß-Partys, die seit 2017 regelmäßig an Karfreitag stattfinden, sind ein direktes Ergebnis dieser rechtlichen Klärungen. An Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag 2024 wurden in München unter der aufmerksamkeit des bfg insgesamt 47 Veranstaltungen durchgeführt. Diese Events zeigen, dass trotz Verboten ein starkes Bedürfnis nach Ausdruck im Zusammenhang mit den Feiertagen besteht. Darunter fanden auch fünf zusätzliche Veranstaltungen in Regensburg statt.
Der bfg München fordert nicht nur die Abschaffung des Tanzverbots, sondern auch eine allgemeine Überprüfung der gesetzlichen Feiertage in Bayern, um Alternative gesetzliche Feiertage und eine gerechtere Regulierung zu etablieren. Diese Diskussionen sind auch im internationalen Vergleich relevant, da sie auf die Balance zwischen gesellschaftlichen Normen und individueller Freiheit hinweisen.
Details | |
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Vorfall | Protest |
Ort | München, Deutschland |
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