Warum ein betrunkener Paketbote die Polizei in Bindlach verfolgte!

Warum ein betrunkener Paketbote die Polizei in Bindlach verfolgte!
In einer erstaunlichen und auch besorgniserregenden Aktion hat ein betrunkener Paketdienstfahrer auf der A9 bei Bindlach (Landkreis Bayreuth) einen Polizeieinsatz in die Irre geführt. Laut InFranken kam es zu diesem Vorfall, als die Polizei zu einem Verkehrsunfall ausrückte und auf der Autobahn mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs war. Unbeeindruckt von der Situation verfolgte der 38-jährige Fahrer die Polizeistreife durch die Rettungsgasse.
Der Paketfahrer war so angetan von der Szenerie, dass er nicht nur dicht auffuhr, sondern sogar ein Foto mit seinem Handy machte, während die Einsatzfahrzeuge mit allen Warnsignalen unterwegs waren. Wie die Polizei berichtet, war der Fahrer zunächst auf der linken Spur aktiv, bevor er fast einen Auffahrunfall verursachte, den er glücklicherweise durch eine Vollbremsung abwendete.
Ein klarer Verstoß gegen die Verkehrsregeln
Nachdem er die Beamten bis zur Unfallstelle folgte, wurde der Fahrer von der Polizei gestoppt, stellte jedoch sein Fehlverhalten nicht in Frage. Ein Atemalkoholtest ergab einen erschreckenden Wert von 1,2 Promille, was ihn in den Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit bringt, wie das ADAC erklärt. Gemäß den deutschen Verkehrsvorschriften ist jeder Wert über 1,1 Promille als strafbar zu werten und kann schwerwiegende Konsequenzen mit sich ziehen.
Die Polizei trat daraufhin in Aktion, beschlagnahmte sowohl den Führerschein des Fahrers als auch sein Handy. Sicher ist, dass eine sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis beim zuständigen Amtsgericht beantragt wird. Darüber hinaus werden auch Ermittlungen gegen den Fahrer eingeleitet.
Fragen zur Verkehrssicherheit
In diesem Fall gab es zum Glück nur Sachschaden, aber der Vorfall wirft Fragen zur Verkehrssicherheit auf. Die Polizei richtet sich daher an alle Verkehrsteilnehmer, die sich durch den Paketdienstfahrer gefährdet fühlten, sich bei der Verkehrspolizeiinspektion Bayreuth zu melden.
Die Gesetze rund um Alkohol am Steuer sind klar und deutlich. Nicht nur für Fahranfänger, sondern auch für erfahrene Fahrer gilt, dass bereits ab 0,5 Promille mit empfindlichen Strafen zu rechnen ist. Besonders brisant wird es ab 1,1 Promille, da man dann mit schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen rechnen muss.
Der Vorfall in Bindlach ist ein weiteres Beispiel dafür, dass das Thema Alkohol im Straßenverkehr nach wie vor ernst genommen werden muss. Die Polizei wird weiterhin die Einhaltung der Verkehrsregeln überwachen und auf Verkehrssicherheit achten.