München plant neuen Stadtteil: Erfolgreiche Ideenwerkstatt in Feldmoching!

Feldmoching, München, Deutschland - Am 1. April 2025 meldete Stadtbaurätin Elisabeth Merk einen „vollen Erfolg“ bei der Ideenwerkstatt für einen neuen Stadtteil im Münchner Norden, insbesondere im Bereich Feldmoching. Diese Entwicklungen sind Teil einer umfassenden städtebaulichen Planung, die durch einen Rückzug des Planungsreferats von Rechtsmitteln gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München begleitet wird. Dieses Urteil hatte die Vorkaufsatzung der Stadt für das geplante Siedlungsprojekt als unwirksam erklärt. Das Verwaltungsgericht entschied, dass die planerischen Ziele der Stadt nicht „hinreichend konkret“ seien. Diese Informationen wurden von der Süddeutschen Zeitung bereitgestellt.
Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht der private Verkauf eines 1000 Quadratmeter großen Grundstücks an der Ferchenbachstraße, gegen den die Stadt klagte. Die Vorkaufsatzung trat bereits 2018 in Kraft und umfasste ein Gebiet von 880 Hektar, größer als der Stadtbezirk Untergiesing-Harlaching. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Antrag der Stadt auf Zulassung der Berufung zurück, wodurch das Urteil seine Rechtskraft Mitte April 2025 erlangte. Oberbürgermeister Dieter Reiter hat die Verwaltung beauftragt, die Auswirkungen dieses Urteils zu prüfen.
Planungen und Maßnahmen
Das Planungsreferat sowie das Kommunalreferat haben bereits mit der Prüfung der Auswirkungen begonnen, insbesondere im Hinblick auf einen Neuerlass der Satzung zur Sicherung von bezahlbarem Wohnraum. Die Ergebnisse der Ideenwerkstatt zur Bebauung im sogenannten SEM-Gebiet (städtebauliche Entwicklungsmaßnahme) rund um Feldmoching wurden in einer Ausstellung präsentiert. Die Fraktion Die Linke/Die Partei fordert eine rechtssichere Gestaltung des Vorkaufsrechts.
Im Kontext dieser Entwicklungen äußerte Dirk Höpner von der München-Liste Bedenken über hektische Grundstücksverkäufe, die ohne das Vorkaufsrecht stattfinden. Die Stadt hatte im Jahr 2020 von einem kooperativen Stadtentwicklungsmodell zu einer SEM gewechselt, was eine Deckelung der Bodenwerte bedeutet. Seit 2020 wurde das Vorkaufsrecht lediglich viermal ausgeübt, was zu einer Sicherung von insgesamt 13.400 Quadratmetern führte. Paul Bickelbacher von den Grünen zeigt sich optimistisch, dass die Stadt eine neue Vorkaufsatzung in Planung hat und rechnet mit einem Beschluss im Stadtrat im Herbst 2025.
Details zur Vorkaufsatzung
Die Vorkaufsatzung für das Gebiet Feldmoching-Ludwigsfeld wurde am 29. November 2023 im Stadtrat beschlossen und trat am 31. Juli 2020 in Kraft. Diese Satzung basiert auf den Regelungen des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 sowie § 214 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für Bayern. Der Geltungsbereich umfasst unbebaute und bebaute Grundstücke innerhalb festgelegter Begrenzungen. Verkäufer müssen die Stadt unverzüglich über einen geplanten Kaufvertrag informieren. Weiterführende Informationen zu dieser Satzung sind auf der Webseite der Landeshauptstadt München zu finden.
In Bezug auf städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hingewiesen, die es in bestimmten Fällen erlauben, die sanierungsrechtliche Genehmigung innerhalb festgelegter Gebiete zu erteilen. Diese Genehmigungen erfolgen in Form einer Allgemeinen Verfügung, die im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht wird. Die offizielle Seite zu städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen bietet dazu weitere Informationen.
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Ort | Feldmoching, München, Deutschland |
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