Pflegekostenfalle: So überfordert das Gesetz Familien finanziell!

Erfahren Sie, welche finanziellen Verpflichtungen Kinder gegenüber pflegebedürftigen Eltern haben und wie sich die Kosten auswirken.
Erfahren Sie, welche finanziellen Verpflichtungen Kinder gegenüber pflegebedürftigen Eltern haben und wie sich die Kosten auswirken. (Symbolbild/NAG Archiv)

Celle, Deutschland - Die Pflege von Angehörigen stellt viele Familien vor enorme finanzielle Herausforderungen. Oftmals müssen Kosten getragen werden, die die Leistungsgrenzen der Pflegekassen überschreiten. Insbesondere bei der stationären Pflege können die Ausgaben schnell in die Höhe schießen. So berichtet Merkur, dass Patienten zunächst ihre eigenen finanziellen Mittel, wie beispielsweise ihre gesetzliche Rente, zur Deckung der Pflegekosten verwenden müssen. Wenn diese nicht ausreichen, wird das Vermögen der Pflegebedürftigen oder ihrer Angehörigen herangezogen.

Wichtig ist dabei, dass Enkelkinder, Geschwister, Cousinen, Onkel, Tanten und Schwiegerkinder nicht für diese Kosten zur Kasse gebeten werden können. Ab dem 1. Januar 2020 sind jedoch Kinder verpflichtet, für den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern aufzukommen, solange ihr Bruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Diese Regelung stellt sicher, dass weniger Vermögende vor einer möglichen Verarmung geschützt werden.

Regelungen zur Unterhaltspflicht

Die Pflicht zur Zahlung des Elternunterhalts betrifft ausschließlich Verwandte in gerader Linie, also Eltern und Kinder, während Schwiegerkinder vom Gesetz nicht berücksichtigt werden. Dies wurde auch gerichtlichen Überprüfungen standgehalten, insbesondere dem Urteil des BGH vom 14. Januar 2004. Bei der Berechnung der Unterhaltspflichten wird nur das Einkommen des Kindes berücksichtigt; das Einkommen des Ehepartners bleibt außen vor. Der Anspruch auf Unterhalt wird in der Regel von Sozialhilfeträgern geltend gemacht, welche eine Offenlegung des Einkommens und Vermögens anfordern.

Wenn die eigenen Mittel weder für die Pflegekosten noch für den Lebensunterhalt ausreichen, haben die Eltern die Möglichkeit, Sozialhilfe zu beantragen. Außerdem stellt das Angehörigen-Entlastungsgesetz weitere Regeln zur Unterstützung vor. Beispielhaft ist zu nennen, dass ein gesetzliches Schonvermögen von 10.000 Euro für das Kind und dessen Ehepartner, was insgesamt 20.000 Euro ergibt, anrechnungsfrei bleibt. Auch Vermögen, das in Form einer Bestattungsvorsorge angespart wurde, wird nicht angerechnet.

Berechnung des Elternunterhalts

Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa dem individuellen Einkommen und abziehbaren Posten. Zur Berechnung wird zunächst das durchschnittliche Nettoeinkommen ermittelt. Im nächsten Schritt werden verschiedene abziehbare Kosten, wie berufsbedingte Aufwendungen oder Krankheitskosten, überprüft. Die genauen Bestimmungen dazu finden sich in den zivilrechtlichen Vorschriften, wie etwa der Düsseldorfer Tabelle. Hierbei ist wichtig zu beachten, dass auch andere Unterhaltspflichten, etwa gegenüber Ehepartnern oder eigenen Kindern, Vorrang haben und ebenfalls bei der Berechnung berücksichtigt werden müssen.

Für viele Kinder ist die Übernahme der Pflege koste und die Verantwortung eine emotional belastende Angelegenheit. Es sollten rechtzeitig Vorkehrungen getroffen werden, um sowohl finanzielle als auch emotionale Entlastung zu schaffen. Für einige Familien kann der Verkauf von Immobilien oder die Planung von Pflegeleistungen in einem Heim eine mögliche Lösung sein, um die Herausforderungen besser zu bewältigen.

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Ort Celle, Deutschland
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