Wirbel um Bezahlkarte: Asylbewerber in Rheinland-Pfalz stehen unter Druck!

Rheinland-Pfalz, Deutschland - In Rheinland-Pfalz sorgt die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber für Aufregung. Der Landkreistag hat laut FAZ vom Integrationsministerium mehr Verbindlichkeit und ein schnelleres Vorgehen gefordert. Direktor Andreas Göbel betonte, dass die gegenwärtigen Bedingungen zur Einführung der Bezahlkarte inakzeptabel seien.

Die Bezahlkarte, die seit Mitte März in allen sechs Aufnahmeeinrichtungen des Landes nutzbar ist, soll den Asylbewerbern eine kontrollierte Nutzung ihrer finanziellen Mittel ermöglichen. Volljährige, alleinstehende Asylbewerber erhalten monatlich 196 Euro, von denen sie bisher nur 130 Euro abheben können. Die Einführung führt jedoch zu technischen Schwierigkeiten: Die Schnittstelle für die Nutzung funktioniert nicht richtig, was die Verwendung in den Kommunen stark beeinträchtigt.

Probleme und Kritik

Göbel äußerte sich kritisch über die Bedingungen des Ministeriums, die den bundeseinheitlichen Beschlüssen zur Bezahlkarte widersprechen. Die Bezahlkarte soll kein klassisches Bankkonto ersetzen, sondern das Bargeld für Flüchtlinge begrenzen, um eine zweckwidrige Verwendung zu verhindern. Eine Einsicht in den Guthabenbestand sowie die Einführung einer Positivliste für Zahlungen wurden vom Ministerium jedoch abgelehnt. Dennoch soll es möglich sein, mit der Bezahlkarte Überweisungen durchzuführen.

In Bayern ist die Situation ähnlich. Hier können Asylbewerber monatlich lediglich 50 Euro in bar abheben. Laut BR funktioniert die Kartenzahlung oftmals nur innerhalb des jeweiligen Landkreises. Lastschriften und Überweisungen sind grundsätzlich nicht möglich, können aber in Ausnahmefällen von der zuständigen Behörde freigeschaltet werden. Das Ziel der Bezahlkarte ist es, die Ausgaben der Asylbewerber zu kontrollieren und damit zu verhindern, dass Geld ins Heimatland überwiesen wird.

Trotz dieser Maßnahmen gibt es keine belastbaren Daten, die belegen, dass Asylbewerber tatsächlich Geld an Schlepper überweisen. Niklas Harder vom De-ZIM weist darauf hin, dass die Beträge aus dem Asylbewerberleistungsgesetz zu gering sind, um wesentliche Summen zu überweisen. Die meisten Überweisungen ins Ausland stammen von Migranten ohne Fluchthintergrund.

Hintergrund und gesetzliche Grundlagen

Die Einführung der Bezahlkarte basiert auf einer Gesetzesänderung zum Asylbewerberleistungsgesetz, die am 1. März 2024 beschlossen wurde. Der Bundestag hat das Gesetz am 12. April 2024 verabschiedet, und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Dies bedeutet, dass die Bezahlkarte nun als neue Möglichkeit zur Auszahlung von Leistungen gilt; alle Geflüchteten, unabhängig von ihrer Unterbringung, können Leistungen per Bezahlkarte erhalten. Vor dieser Reform erhielten Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften vorwiegend Sachleistungen und außerhalb vorwiegend Bargeld.

Die Reform sieht vor, dass Länder und Kommunen mehr Flexibilität bei der Leistungserbringung haben. Wie die Bundesregierung berichtet, stellt diese Maßnahme sicher, dass Gelder nur im Inland ausgegeben werden können, um Missbrauch zu vermeiden. Städte und Gemeinden erwarten dadurch weniger Verwaltungsaufwand, doch die Umsetzung bleibt aufgrund technischer Probleme und unterschiedlicher Handhabungen der Länder sowie der Kommunen herausfordernd.

Details
Vorfall Gesetzgebung
Ort Rheinland-Pfalz, Deutschland
Quellen