Bundesregierung im Haushaltschaos: 2025 ohne eigenen Etat!

Die Bundesregierung hat für 2025 keinen Haushalt verabschiedet, was zu einer vorläufigen Haushaltsführung und Engpässen führt.
Die Bundesregierung hat für 2025 keinen Haushalt verabschiedet, was zu einer vorläufigen Haushaltsführung und Engpässen führt. (Symbolbild/NAG)

Bundestag, Berlin, Deutschland - Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hat im Bundestag keinen Bundeshaushalt für das Jahr 2025 verabschiedet. Aktuell gilt eine vorläufige Haushaltsführung, die der Regierung nur eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten bietet. Zwischen den festgelegten Leistungen, wie Renten und Kindergeld, muss die Regierung operieren; neue Projekte oder Förderprogramme dürfen nur gestartet werden, wenn sie „sachlich und zeitlich unabweisbar“ sind. Dies ist eine bekannte Praxis, die häufig bei Regierungswechseln angewendet wird. Laut MDR könnte es lange dauern, bis ein ordentlicher Haushalt für 2025 vorliegt, insbesondere bedingt durch Wahlkampf und die damit verbundenen Koalitionsverhandlungen.

Besonders problematisch ist die Situation, da der Bundestag am 29. November 2024 über das Haushaltsgesetz abstimmen sollte, jedoch keine Abstimmung stattfand. Dies geht aus einem Bericht des Bundestags hervor. Christian Lindner, der zuvor als Bundesfinanzminister tätig war und am 7. November 2024 seine Entlassungsurkunde erhielt, machte den Ausstieg der FDP aus der Regierungskoalition in dieser Situation deutlich. Am 15. November 2024 beschloss der Bundestag, die abschließende Beratung des Bundeshaushalts für 2025 ersatzlos zu streichen. Der aktuelle Zustand der vorläufigen Haushaltsführung ist auf die Auflösung der Koalition und die anstehenden Neuwahlen am 23. Februar 2025 zurückzuführen.

Vorläufige Haushaltsführung und deren Regeln

Die vorläufige Haushaltsführung ist ein Maßnahme, die Anwendung findet, wenn kein Bundeshaushalt zu Beginn eines Haushaltsjahres verabschiedet wurde, gemäß Artikel 111 des Grundgesetzes. Bei der vorläufigen Haushaltsführung dürfen Ausgaben nur für gesetzlich bestehende Einrichtungen, vorher beschlossene Maßnahmen oder rechtlich begründete Verpflichtungen getätigt werden. Dies wird durch das Bundesfinanzministerium geregelt, das entsprechende Rundschreiben zur vorläufigen Haushaltsführung erlässt.

Die vergangenen Erfahrungen zeigen, dass die Dauer solcher vorläufigen Haushaltsführungen stark variieren kann. Seit dem Jahr 2000 wurden sie neunmal durchgeführt, wobei die Dauer von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten reichte. Die letzte vorläufige Haushaltsführung dauerte vom 1. Januar bis 12. Februar 2024. Die vorläufige Haushaltsführung, die für 2025 in Kraft ist, hat für den Bund enge Ausgabenbeschränkungen zur Folge: Es dürfen lediglich 45 Prozent des Etatentwurfs der Ampelkoalition an Sachausgaben getätigt werden, bis ein neues Haushaltsgesetz verkündet wird.

Auswirkungen und Aussichten

Die vorläufige Haushaltsführung endet mit der Verkündung des neuen Haushaltsgesetzes, das rückblickend zum Jahresbeginn wirksam wird. Daher bleibt abzuwarten, wie lange die Regierungsbildung nach den Neuwahlen dauern wird. Artikel 110 des Grundgesetzes erlaubt der Bundesregierung nur, solche Haushaltsmittel auszugeben, die zuvor vom Parlament bewilligt wurden. Dies schränkt die Möglichkeiten der Bundesregierung in der aktuellen Situation stark ein.

Die Herausforderungen, vor denen die Bundesregierung steht, könnten erheblichen Einfluss auf die zukünftige Finanzplanung und die Durchführung politischer Vorhaben haben. Angesicht der Umstände ist die politische und gesellschaftliche Debatte um Haushaltsfragen daher von besonders hoher Relevanz.ögenden MDR berichtet, dass die Unsicherheiten weiter bestehen, bis ein neuer Haushalt formell angenommen werden kann.

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Ort Bundestag, Berlin, Deutschland
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