Chaos beim Berlin-Ticket S: Bürger klagen über neue Bürokratie!

Wie die Abschaffung des Berlin-Passes zu einem bürokratischen Chaos führte und welche Auswirkungen dies auf Betroffene hat.
Wie die Abschaffung des Berlin-Passes zu einem bürokratischen Chaos führte und welche Auswirkungen dies auf Betroffene hat. (Symbolbild/NAG Archiv)

Bahnhof Zoo, Berlin, Deutschland - Die Abschaffung des Berlin-Passes hat zu großer Verwirrung und Unmut unter den betroffenen Bürgern geführt. Laut einem Bericht der Berliner Zeitung war der ursprüngliche Berlin-Pass ein unkompliziertes Ausweisdokument, das es Rentnern und Sozialhilfeempfängern ermöglichte, Ermäßigungen in Anspruch zu nehmen. Bis Ende 2022 war der Pass leicht und unbürokratisch in den Bürgerämtern erhältlich. Ohne Terminvereinbarung konnten Bürger am Anmeldungstresen nach Vorlage eines aktuellen Leistungsbescheids und des Personalausweises das Dokument in wenigen Minuten erhalten.

Die Reform, die darauf abzielte, den Prozess zu vereinfachen, führte jedoch zu einer erheblichen Verschlechterung. Anstelle des Berlin-Passes wurde die BVG ermächtigt, eine neue „Kundenkarte Berlin S“ zu entwickeln. Diese Plastikkarte erfordert die Einreichung sensibler persönlicher Daten, darunter eine Kopie des Personalausweises, einen Berechtigungsnachweis und ein biometrisches Foto. Besonders kritisch wurde die Tatsache gesehen, dass anfangs kein Antrag auf die Karte ohne Online-Zugang möglich war und ein Briefkasten für schriftliche Anträge ein ungesichertes Chaos darstellte, da dieser offenbar nie geleert wurde.

Bürokratisches Chaos und Datenschutzprobleme

Die Umsetzung der neuen Regelung erwies sich als bürokratisches Monster. Schwierigkeiten bei der Bearbeitung, unklare Zuständigkeiten und das Fehlen von Datenschutzmaßnahmen führten dazu, dass viele Bürger monatelang ohne die neue Karte blieben. Bedauerlicherweise stellte sich die Reform letztlich als ineffizient und unprofessionell heraus. Zum Ende des Jahres 2024 wurde das Verfahren schließlich ersatzlos eingestellt, was bedeutete, dass die Antragsteller nun ohne gültigen Nachweis dastehen.

Stattdessen sind Bürger gezwungen, ihre Leistungsbescheide in Papierform mitzuführen, was nicht nur unpraktisch, sondern auch potenziell diskriminierend ist. Bestimmte Kassenmitarbeiter sind nun dafür verantwortlich, die Berechtigung zur Ermäßigung zu prüfen, obwohl sie in der Regel nicht dafür ausgebildet sind. Zudem ist die übergangsweise Regelung für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2025 vorgesehen, was die Unsicherheit weiter vergrößert.

Preiserhöhung und neue Regelungen

Besonders schockierend ist die Ankündigung der BVG, dass der Preis für das Berlin-Ticket S ab April 2025 von bisher 9 Euro auf 19 Euro angehoben wird, also mehr als verdoppelt wird. Dieses Ticket ist erforderlich, um die öffentlichen Verkehrsmittel im Tarifbereich AB zu nutzen. Der Senat hat zudem beschlossen, dass bis zum 1. Januar 2025 die bisherigen Leistungsbescheide weiterhin als Nachweis für das Ticket verwendet werden können, neue Berechtigungsnachweise hingegen nicht mehr ausgestellt werden.

Für viele Berliner und Berlinerinnen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, ist die Situation untragbar. Ab dem 1. Januar 2025 müssen sie ihren vollständigen Namen auf dem Ticket ausweisen sowie ihren gültigen Leistungsbescheid vorzeigen. Dies führt zu zusätzlichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten, zumal die BVG bereits angekündigt hat, dass der Kauf in den Kundenzentren aufgrund des zu erwartenden Andrangs nicht empfohlen wird.

Für die Benutzer des Berlin-Tickets S gibt es weiterhin Optionen zum Erwerb des Tickets, das unter anderem an Fahrausweisautomaten und in BVG-Apps erhältlich ist. Dennoch bleibt der bürokratische Aufwand und die unsichere Handhabung der neuen Maßnahmen für viele ein großes Problem, das dringend gelöst werden muss. Die BVG informiert jedoch, dass die bisherige Vorgehensweise nicht mehr gilt, was die Verwirrung zusätzlich verstärkt.

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Ort Bahnhof Zoo, Berlin, Deutschland
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