Einigung im Hohenzollern-Streit: Kunst bleibt für die Öffentlichkeit!

Berlin, Deutschland - Mit dem heutigen Tage, dem 12. Mai 2025, ist eine bedeutende Einigung zwischen dem Bund, den Ländern Berlin und Brandenburg sowie dem Haus Hohenzollern erreicht worden. Der über fast 100 Jahre währende Streit um das Erbe des ehemaligen Herrscherhauses wurde damit beendet, was einen historischen Schritt für die Kulturlandschaft in Deutschland darstellt. Die Einigung sichert den Verbleib tausender Kunstobjekte in Berliner und Brandenburger Museen.
Georg Friedrich Prinz von Preußen, der Ururenkel von Wilhelm II., hat weitestgehend auf Entschädigungsforderungen verzichtet, was den Weg für eine umfassende Lösung bereitet hat. Die Vereinbarung sieht die Gründung einer gemeinsamen „Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz“ vor, in die viele der umstrittenen Kunstwerke überführt werden sollen. Diese Initiative wird von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer als „gewaltiger Erfolg für den Kulturstandort Deutschland“ hervorgehoben.
Details der Einigung
Im Rahmen dieser Einigung bleibt eine Vielzahl historisch bedeutsamer Kunstgegenstände aus den Sammlungen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG), der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) und des Deutschen Historischen Museums (DHM) öffentlich zugänglich. Zu den Schätzen, die in die neue Stiftung übergeht, zählen unter anderem:
- Das Bildnis von Kurfürst Joachim I. von Brandenburg, geschaffen von Lukas Cranach d. Ä.
- Barocke Elfenbeinmöbel des Großen Kurfürsten.
- Ein Tafelservice für das Breslauer Stadtschloss, das von Friedrich II. erworben wurde.
Neben diesen Kunstwerken bleiben zwei von sieben Tabatieren als Dauerleihgabe in öffentlichen Einrichtungen verfügbar. Ein zentrales Element der Einigung ist auch der Übergang aller Objekte des ehemaligen Hohenzollernmuseums in die neue Stiftung, wodurch eine gesicherte Eigentumsposition geschaffen wird.
Verfahren zur Zustimmung
Obwohl die Verträge bereits unterzeichnet sind, müssen noch mehrere Gremien zustimmen, darunter die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und das Deutsche Historische Museum. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten hat ihre Zustimmung bereits gegeben. Die Gespräche zur Einigung liefen seit Oktober 2024 und kulminierten in einem umfassenden und konstruktiven Dialog.
Die Einigung bringt auch das Ende aller Ansprüche des Hauses Hohenzollern gegenüber den drei kulturgutbewahrenden Einrichtungen. Die „19er Liste“ bedeutender Kunstwerke bleibt im Besitz der öffentlichen Einrichtungen, während das Haus Hohenzollern Objekte der „C-Liste“ erhält, die 2018 aufgestellt wurde.
Insgesamt sind die Gespräche und die anschließende Einigung nicht nur ein Fortschritt für das Haus Hohenzollern, sondern auch eine große Erleichterung für die Kulturinstitutionen und die Öffentlichkeit, denn sie bewirken, dass das kulturelle Erbe für zukünftige Generationen gesichert bleibt.
Für ausführliche Informationen zu diesem Thema können die Berichte von rbb24, Spiegel und der Bundesregierung konsultiert werden.
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Ort | Berlin, Deutschland |
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