Köln-Urteil: Netflix-Kunden dürfen unrechtmäßig gezahlte Beiträge zurückfordern!

Köln, Deutschland - Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die einseitigen Preissteigerungen von Netflix in den Jahren 2019 bis 2022 unwirksam sind. Damit können betroffene Kunden unter Umständen Geld zurückfordern, wie die bnn.de berichtet. Einem Kläger, der gegen die Preiserhöhung klagte, müssen fast 200 Euro erstattet werden. Die Richter hatten festgestellt, dass die Zustimmung der Nutzer zu den Preiserhöhungen, die lediglich über ein Pop-Up-Fenster eingeholt wurde, rechtlich nicht ausreichend sei.
Im Urteil wurde auch auf eine Klausel in den Nutzungsbedingungen von Netflix eingegangen, die einseitige Preiserhöhungen erlaubte. Diese Klausel war jedoch bereits 2021 vom Landgericht Berlin für unwirksam erklärt worden, ein Urteil, das zwei Jahre später vom Kammergericht Berlin bestätigt wurde. Das Köln Gericht entschied, dass trotz der Zustimmung vieler Nutzer die Preiserhöhungen nicht gültig seien (Az.: 6 S 114/23).
Rechtliche Bewertung und Auswirkungen
Die rechtlichen Grundlagen für Preiserhöhungen sind zwar an sich unproblematisch, jedoch bemängelten die Richter die Art und Weise, wie Netflix die Zustimmung einholte. Die Nutzer hatten den Eindruck, dass die Preiserhöhung bereits beschlossen war und lediglich auf ein akustisches „Ja“ der Nutzer wartete. Dieses Vorgehen weckte Kritik, und auch die WDR stellte fest, dass die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam eingestuft wurde.
Rechtsanwälte haben bereits Musterschreiben zur Verfügung gestellt, damit auch andere Netflix-Nutzer ihre Ansprüche geltend machen können. Ein weiterer Punkt ist, dass Kunden, die einer Preiserhöhung nicht zugestimmt haben, leichter eine Rückzahlung fordern können. Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Forderungen auf Rückerstattung für bis zum 31. Dezember 2021 gezahlte Beträge jedoch verjährt sind. Alle Zahlungen nach diesem Datum müssen von Netflix zurückgezahlt werden.
Präzedenzfall für die Streamingbranche
Das Urteil des Landgerichts Köln könnte weitreichende Folgen für die gesamte Streamingbranche haben, da viele Anbieter ähnliche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzen. Die Rechtsexperten der IT-Boltwise sehen das Urteil als wichtigen Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen Zeitalter. Kunden von Streamingdiensten haben durch dieses Urteil eine stärkere Position und können sicherer rechtliche Schritte einleiten, um Rückzahlungen zu fordern.
Zusammenfassend wird deutlich, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für Preiserhöhungen auf dem Prüfstand stehen und Verbraucher in den kommenden Monaten möglicherweise von einem stärkeren Schutz profitieren werden.
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Ort | Köln, Deutschland |
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