Brandenburgs Gericht kippt Volksinitiative: Gesundheit bleibt Ware!

Jägerallee 9-12, 14469 Potsdam, Deutschland - Am 23. Mai 2025 hat das Brandenburgische Landesverfassungsgericht die Volksinitiative „Gesundheit ist keine Ware. Krankenhäuser und Praxen retten“ für unzulässig erklärt. Die Entscheidung, die Gerichtspräsident Markus Möller bekanntgab, basiert auf der Feststellung, dass die Initiative nicht hinreichend klar bestimmt sei und gegen das Koppelungsverbot verstoße. Dies ist ein bedeutendes Urteil für die Zukunft von Volksinitiativen in Brandenburg.
Die Initiative, die von den Freien Wählern ins Leben gerufen wurde, hatte über 26.000 Unterschriften gesammelt, um die Erhaltung aller Krankenhausstandorte zu verlangen. Zudem sollte ein Anstieg der Investitionszuschüsse erreicht und die Ansiedlung von Ärzten gefördert werden. Weitere Forderungen umfassten die Ausweitung des Brandenburger Landärztestipendiums sowie die Übernahme der Ausbildungskosten für die Position der „Praxisschwester“. Trotz dieser weitreichenden Forderungen stellte der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtags das Vorhaben in einem Gutachten als problematisch dar, da es Anliegen bündele, die auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen basieren.
Unzulässigkeit der Volksinitiative
In der mündlichen Verhandlung am Verfassungsgericht erläuterte der Vertreter der Freien Wähler, Thorsten Ingo Schmidt, dass sämtliche Einzelpunkte der Initiative ein gemeinsames Ziel verfolgen würden. Dennoch wies der Vertreter des Landtags, Stefan Korioth, auf die Gefahr des „Wildwuchses“ von Volksinitiativen hin. Das Gericht erklärte, dass die verschiedenen Teilanliegen der Volksinitiative keinen ausreichenden inhaltlichen Zusammenhang aufwiesen. Jedes dieser Anliegen könnte auch für sich genommen eine separate Volksinitiative darstellen, was das Koppelungsverbot in der Brandenburger Verfassung schützt.
Gerichtspräsident Möller stellte zudem klar, dass Bedenken hinsichtlich einer zu weitreichenden Einschränkung der direkten Demokratie in diesem Fall nicht geltend gemacht werden könnten. Zukünftige Volksinitiativen müssen sich an diesem Urteil messen lassen; nur in Ausnahmefällen wird es möglich sein, Unterschriften für mehr als ein Anliegen zu sammeln.
Künftige Auswirkungen auf Volksinitiativen
Das Gericht stellte auch die Frage, ob die Volksinitiative ein konkretes Gesetz hätte vorlegen müssen, was mit dem Schluss beantwortet wurde, dass die Initiative nicht die Anforderungen an eine Gesetzesinitiative erfülle. Dies unterstreicht die Notwendigkeit für künftige Initiativen, klarer definiert und rechtlich fundiert zu sein. Laut Brandenburger Verfassung können Volksinitiativen entweder einen konkreten Gesetzesentwurf vorlegen oder den Landtag zur Beschäftigung mit einem Thema auffordern, was die Freien Wähler in diesem Fall nicht ausreichend taten.
Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Gestaltung von Volksinitiativen in Brandenburg, da es klare Grenzen aufzeigt und die Anforderungen an die Initiatoren erhöht. Mehr Informationen darüber, wie Volksinitiativen in Deutschland strukturiert sind, bieten die Mehr Demokratie und das Brandenburgische Verfassungsgericht.
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Ort | Jägerallee 9-12, 14469 Potsdam, Deutschland |
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