Drei-Zeugen-Testament: Gericht entscheidet über letzen Willen im Notfall!
Saarlouis, Deutschland - In Deutschland unterliegt die Errichtung eines Testaments strengen Vorgaben. Ein Testament muss normalerweise schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie das sogenannte Drei-Zeugen-Testament, das in besonderen Fällen rechtsgültig ist. Ein Bericht von Merkur erläutert, dass diese Art des Testaments unter spezifischen Bedingungen gültig wird.
Für ein Drei-Zeugen-Testament müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die testierende Person muss sich an einem abgesperrten Ort befinden und es muss eine unmittelbare Todesgefahr bestehen. Zudem darf ein Notar oder Bürgermeister nicht rechtzeitig herbeigerufen werden. Ein Beschluss vom Oberlandesgericht Saarbrücken (Az. 5 W 4/25) verdeutlicht, dass nur eine objektive Todesgefahr ausreichende Bedingungen für die Gültigkeit eines mündlichen Testaments darstellt. Ein konkreter Fall zeigt, dass allein körperliche Schwäche nicht ausreicht, um diese Todesgefahr zu begründen.
Komplexität der Nottestamenterstellung
Im aktuellen Fall wurde ein Drei-Zeugen-Testament errichtet, nachdem die Erblasserin wegen einer unheilbaren Erkrankung ins Krankenhaus eingeliefert worden war. Die Ärzte waren sich jedoch unsicher über die verbleibende Lebenszeit. Als die Erblasserin am 29. April 2023 verstarb, gab es bereits einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins durch Beteiligte, die aufgrund eines privatschriftlichen Nottestaments vom 29. März 2023 als Erben angesehen wurden. Laut Erbrecht Siegen wurde der Antrag jedoch abgelehnt, da die objektive Nähe zur Todesgefahr zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht gegeben war.
Beteiligte 1) und 2) hatten am 5. Dezember 2024 Beschwerde eingelegt, nachdem ihr Antrag auf Erteilung des Erbscheins zuvor zurückgewiesen worden war. Sie beriefen sich dabei auf die Schwere der Krankheit der Erblasserin, die während der Testamentserrichtung möglicherweise nicht mehr ansprechbar war. Das Gericht entschied jedoch, dass die zeugenschaftlichen Aussagen darauf hindeuteten, dass die Erblasserin zwar schwer krank, jedoch bewusstseinsklar gewesen sei. Eine unmittelbare, objektive Todesgefahr konnte somit nicht nachgewiesen werden.
Regelungen für Nottestamente
Nottestamente können in Notlagen auf verschiedene Arten erstellt werden, wobei die Anwesenheit von drei Zeugen erforderlich ist. Diese Art der Testamentserrichtung ist beispielsweise klärlich geregelt im Erbrechtsinfo. Ein Nottestament darf nur unter akuter Lebensgefahr erfolgen, wobei der Erblasser seine letzten Wünsche mündlich äußert. In diesen Fällen haben die Zeugen die Pflicht, den Willen schriftlich festzuhalten und zu unterschreiben. Es ist darauf zu achten, dass bestimmte Personengruppen, wie etwa der Erblasser selbst, dessen Ehepartner oder Begünstigte, als Zeugen ausgeschlossen sind.
Die komplexen Anforderungen an die Formvorschriften und die Notwendigkeit einer objektiv festgestellten Todesgefahr zeigen, wie wichtig es ist, bei der Errichtung eines Testaments sorgfältig vorzugehen. Im Fall der Erblasserin war dies entscheidend für die Ablehnung des Erbscheins und die Feststellung der Ungültigkeit des Nottestaments. Daher bleiben auch die Kosten für das erfolglose Verfahren den Beteiligten auferlegt, während die Bedingungen für eine solche testamentarische Verfügung weiterhin hohen Hürden unterliegen.
Details | |
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Vorfall | Sonstiges |
Ort | Saarlouis, Deutschland |
Schaden in € | 170000 |
Quellen |