Gemeinderat Schwäbisch Gmünd: Klare Ablehnung der AfD nach Verfassungsschutz-Einstufung

Schwäbisch Gmünd, Deutschland - Die Einstufung der Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistisch“ hat landesweit für Aufregung gesorgt. Der Verfassungsschutz führte diese Einstufung aufgrund systematischer Radikalisierung und einer Vielzahl an verfassungsfeindlichen Bestrebungen durch, die der Partei zugeschrieben werden. Vor allem werden diskriminierende Haltungen gegenüber bestimmten Gruppen, insbesondere Ausländern und Muslimen, angeprangert, was in einer tiefen Verankerung des völkischen Nationalismus innerhalb der AfD gesehen wird. Dies berichtet die Remszeitung.
Der baden-württembergische Landesverband der AfD steht seit 2022 unter Beobachtung als rechtsextremistischer Verdachtsfall, während die Bundesebene der Partei schon seit 2019 als Prüffall gilt. Diese Entwicklung hat auch konkret Auswirkungen auf die Kommunalpolitik. So besitzen die Rechtspopulisten sechs Sitze im Gemeinderat von Schwäbisch Gmünd, wo die Reaktionen auf die Einstufung vielfältig sind. Gabriel Baum, Fraktionsvorsitzender der Grünen, hat klargestellt, dass eine Zusammenarbeit mit der AfD ausgeschlossen ist. Auch Sigrid Heusel von der SPD bestätigte, dass die Ablehnung einer Kooperation bestehen bleibt. In der Gemeinderatsdiskussion wird auf ein wachsendes Unbehagen innerhalb der Fraktionen verwiesen, die sich gegen die Extremismus-Einstufung positionieren wollen.
Politische Reaktionen und Stellungnahmen
Die Reaktionen der verschiedenen politischen Fraktionen fallen unterschiedlich aus. Andreas Wörner, Fraktionsvorsitzender der AfD, sieht in der Einstufung eine Vorbereitung für ein mögliches Verbot der Partei, stellt jedoch fest, dass dies vorerst keine rechtlichen Konsequenzen für die Fraktionsarbeit habe. Sebastian Fritz von der Fraktion sozial. ökologisch. links bezeichnet die Einstufung als „heftige Nummer“ und formuliert ebenfalls eine klare Absage an eine Zusammenarbeit mit der AfD. Carlo Geiger, Vertreter der Partei die PARTEI, sieht die Situation als „Grund zum Feiern“ und fragt sich, welche Konsequenzen eine mögliche Verbotsentscheidung für die Zusammensetzung des Gemeinderats hätte.
Bis zum Abend hatten die Fraktionen von CDU, Bürgerliste und FDP/FW noch keine Stellungnahmen abgegeben, was die Unsicherheit über die Reaktionen innerhalb dieser Parteien widerspiegelt.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Auf bundespolitischer Ebene wurde die AfD durch das Oberverwaltungsgericht Münster in ihrer Berufung gegen die frühere Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zurückgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass ausreichend Anhaltspunkte für diskriminierende und demokratiefeindliche Bestrebungen vorliegen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Partei weiterhin beobachten. Trotz dieser Bestätigung ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, weshalb die AfD die Möglichkeit hat, Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu beantragen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser bekräftigt die Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes und dessen Rolle im Schutz der demokratischen Werte.
Matthias Quent, ein renommierter Rechtsextremismusexperte, beschreibt die AfD als größte Gefahr für die Demokratie in Deutschland. Er hebt hervor, dass die Partei durch ihre aggressive Rhetorik und den Missbrauch von Protestwählern, die aus Unzufriedenheit mit der etablierten Politik zur AfD kamen, eine radikale Agenda verfolgt. Zudem kann die AfD mittlerweile auf eine breite Akzeptanz in Teilen der Gesellschaft blicken, was zur Normalisierung ihrer extremistischen Positionen führt. Migranten äußern Besorgnis über eine mögliche Machtübernahme der AfD und ziehen ernsthaft in Betracht, Deutschland zu verlassen.
Diese Situation verdeutlicht, wie wichtig es ist, dass Medien und Zivilgesellschaft sich aktiv mit dem Rechtsextremismus der AfD auseinandersetzen, um einem weiteren Erstarken der Partei entgegenzuwirken und die demokratischen Prinzipien in Deutschland zu verteidigen.
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Ort | Schwäbisch Gmünd, Deutschland |
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