Schockierender Vorfall in Hamburg: Schwerkranke Frau weinend im Zug zurückgelassen!

Diskriminierung von Schwerbehinderten in der S-Bahn: Berichte über Vorfälle in Hamburg werfen Fragen zur Schulung des Personals auf.
Diskriminierung von Schwerbehinderten in der S-Bahn: Berichte über Vorfälle in Hamburg werfen Fragen zur Schulung des Personals auf. (Symbolbild/NAG)

Hamburg, Deutschland - In einem Vorfall in der Hamburger S-Bahn wird erneut auf die Problematik der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen hingewiesen. Eine schwerkranke Frau, Susan Sommerfeld, erlebte eine traumatische Situation am 19. Mai 2025, als sie in der S-Bahn Linie S3 auf einen Fahrkartenkontrolleur traf. Die 43-Jährige leidet an metastasierendem Brustkrebs im Endstadium und befand sich in einem schwachen gesundheitlichen Zustand. Sie konnte aus diesem Grund nicht mit dem Fahrrad weiterfahren. Trotz ihrer offensichtlichen Beeinträchtigung forderte der Kontrolleur sie auf, das Mehrzweckabteil zu verlassen. Dies geschah in einer Weise, die sie als beleidigend empfand, ohne dass der Kontrolleur bereit war, ihren Schwerbehindertenausweis zu sehen.

Die Situation eskalierte, als Sommerfeld kraftlos auf den Boden sackte und in Tränen ausbrach, während der Kontrolleur weiter auf ihrem Ticket beharrte und dann einfach weiterging. Die Deutsche Bahn äußerte sich zu dem Vorfall und betonte, dass sie nicht die Absicht habe, solches Verhalten zu tolerieren. Respekt sei ein Grundwert des Unternehmens, und Diskriminierung habe keinen Platz, so die Bahn. Dennoch kritisierte Sommerfeld die Unkenntnis und mangelnde Schulung des Kontrollpersonals im Umgang mit schwerbehinderten und akut erkrankten Menschen.

Reaktion auf Diskriminierung

Die Vorfälle, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, sind nicht nur Einzelfälle. Ähnliche Erfahrungen wurden auch von der Gruppe „Antiableistische Aktion Lüneburg“ dokumentiert. Diese berichtete über einen Schaffner eines Metronom-Zugs, der mehrere Rollstuhlfahrer nicht in den Zug ließ, obwohl Plätze im Mehrzweckabteil verfügbar waren. Ein besonders drastischer Vorfall ereignete sich am 4. Mai, als Ilias Emmanuil, der an gutartigen Knochentumoren leidet, von einem Schaffner behandelt wurde, der sein Verhalten als unangemessen und gewaltsam einstufte. Emmanuil wurde verletzt, und die Polizei konnte ihm nicht weiterhelfen, als der Zug ohne ihn abfuhr.

Die Beförderungsbedingungen des Metronoms sehen vor, dass Rollstuhlplätze für schwerbehinderte Personen freigehalten werden müssen. Dennoch hat es offenbar an der Umsetzung gefehlt. Björn Tiedemann, Sprecher der Metronom-Gesellschaft, verteidigte das Zugpersonal und betonte die Notwendigkeit der Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen, während er die Situation als belastend für Mitarbeiter und Fahrgäste darstellte.

Gesetzlicher Rahmen und Schutzmechanismen

Diese Vorfälle werfen ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit einer intensiveren Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierungsschutz in Deutschland. Seit dem 18. August 2006 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Menschen vor Diskriminierung in verschiedenen Lebensbereichen schützen soll, darunter auch der Zugang zu Transportmitteln. Trotz dieser gesetzlichen Grundlagen berichten Betroffene jedoch häufig, dass sie Schwierigkeiten haben, ihr Recht auf Schutz in Anspruch zu nehmen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat vorgeschlagen, das nationale Antidiskriminierungsrecht zu erweitern und die Befugnisse der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu stärken. Maßnahmen wie die Aufnahme fehlender angemessener Vorkehrungen als Diskriminierungsform in das AGG könnten den Schutz von Menschen mit Behinderungen deutlich verbessern. Deutschland könnte auch dem 12. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten, welches ein allgemeines Diskriminierungsverbot enthält.

Die Vorfälle in Hamburg und Lüneburg zeigen, dass es dringend notwendig ist, den Umgang mit Menschen mit Behinderungen in öffentlichen Verkehrsmitteln zu verbessern und bestehende Gesetze strikter umzusetzen. Nur so kann tatsächlich sichergestellt werden, dass alle Menschen, unabhängig von ihren gesundheitlichen Einschränkungen, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Weitere Informationen zu den Vorfällen in der S-Bahn Hamburg sind bei T-Online zu finden, während die Taz eine detaillierte Analyse der Situation im Metronom bietet. Ergänzende Einblicke in die rechtlichen Rahmenbedingungen für Diskriminierungsschutz bietet das Institut für Menschenrechte.

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Ort Hamburg, Deutschland
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