EU-Führer fordern Neubewertung der Menschenrechte für Abschiebungen!

Neun EU-Staatschefs fordern eine Neubewertung der Menschenrechtskonvention, um straffällige Migranten leichter abzuschieben.
Neun EU-Staatschefs fordern eine Neubewertung der Menschenrechtskonvention, um straffällige Migranten leichter abzuschieben. (Symbolbild/NAG)

Straßburg, Frankreich - Am 23. Mai 2025 haben neun europäische Staats- und Regierungschefs einen offenen Brief veröffentlicht, in dem sie eine Neuinterpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention verlangen. Unterzeichner sind unter anderem die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und ihre dänische Kollegin Mette Frederiksen. Die Initiative zielt darauf ab, die Abschiebung von straffälligen Migranten zu erleichtern, indem die Auslegung der Konvention überprüft wird. “Wir benötigen mehr Spielraum auf nationaler Ebene in Bezug auf die Ausweisung von straffälligen Migranten”, so die Forderung der Unterzeichner, die auch die internationale Lage und die Veränderung der Migrationsströme als Gründe anführen.

Die Länder hinterfragen damit die Arbeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Es wird argumentiert, dass der Gerichtshof in einigen Fällen den falschen Menschen geschützt habe, was die Möglichkeit der Abschiebung erschwere. „Die internationale Lage hat sich fundamental geändert, und die Grenzen werden in komplett anderer Größenordnung überschritten“, heißt es im Brief. In diesem Kontext wird auch auf die Ausbeutung von Migranten durch feindliche Staaten hingewiesen.

Politische Debatte und Reaktionen

Zusätzlich zu Italien und Dänemark haben sich auch Staatschefs aus Österreich, Belgien, Tschechien, Estland, Lettland, Litauen und Polen der Forderung angeschlossen. Diese Länder möchten eine politische Debatte über die Relevanz der europäischen Abkommen, insbesondere in Bezug auf Migration, anstoßen. Julia Duchrow von Amnesty International hat den Vorstoß hingegen kritisiert und bezeichnet ihn als Versuch, eine menschenrechtsfeindliche Migrationspolitik zu legalisieren. Sie warnt, dass eine Einschränkung des Rechts auf Schutz für gefährdete Personen die Universalität der Menschenrechte infrage stelle.

Die Reaktionen auf den offenen Brief fielen unterschiedlich aus. Erik Marquardt, ein Europaabgeordneter der Grünen, bezeichnete den Schritt als skandalös und forderte die deutsche Bundesregierung auf, sich für die Unabhängigkeit der Gerichte einzusetzen. Gleichzeitig wurde Dänemark aufgefordert, Regelungen zur Familienzusammenführung zu überarbeiten. Italien hingegen wird seit Jahren wegen seiner Behandlung von Migranten angeprangert und zuletzt mehrmals vom EGMR verurteilt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

Der EGMR hat seinen Sitz in Straßburg und überwacht die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die Vertragsstaaten. Der Gerichtshof besteht aus Richterinnen und Richtern aller Vertragsstaaten und ist für verschiedene Verfahren zuständig, darunter das Individualbeschwerdeverfahren, in dem Einzelpersonen gegen Vertragsstaaten klagen können, wenn sie ihre durch die Konvention geschützten Rechte verletzt sehen. Laut Artikel 46 der EMRK sind die Vertragsstaaten an die Entscheidungen des Gerichtshofs gebunden, was bedeutet, dass Urteile umgesetzt und Entschädigungen gezahlt werden müssen.

Die Forderung nach einer Anpassung der internationalen Konventionen an die aktuellen Herausforderungen wird von den Unterzeichnerstaaten unterstützt. Dies geschieht in einem politischen Umfeld, in dem Diskussionen zur Reform der Migationspolitik und zur Rolle des EGMR eine zentrale Rolle spielen. Litauen hat beispielsweise eine Klage gegen Belarus eingereicht, um die illegale Grenzüberquerung zu thematisieren, was auf die steigenden Spannungen innerhalb der EU hinweist.

Die Diskussion um die europäische Migrationspolitik bleibt daher hochaktuell und wird von den Herausforderungen der zeitgenössischen internationalen Lage bestimmt.

Details
Ort Straßburg, Frankreich
Quellen