IHK Erfurt fordert radikale Änderungen bei Krankheitsleistungen!

Erfurt, Deutschland - Der Geschäftsführer der IHK Erfurt, Dieter Bauhaus, hat in einem aktuellen Brief weitreichende Forderungen zur Reform des Krankheits- und Teilzeitrechts erhoben. In dem Schreiben kritisiert er unter anderem die bisher großzügige Handhabung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und fordert eine Reduzierung dieser Zahlungen an Krankheitstagen. Außerdem spricht er sich für die Einführung von Eigenanteilen für Versicherte bei Krankenkosten aus, um möglicherweise eine Entlastung im Gesundheitssystem zu erreichen. Ein weiteres Anliegen ist die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung, die er als nicht zielführend erachtet.
Ein bedeutender Punkt in Bauhaus‘ Forderung ist die Teilzeitbeschäftigung. Er hebt hervor, dass diese nicht nur für die Kinderbetreuung oder Pflege genutzt wird, sondern zunehmend auch zur Verbesserung der Work-Life-Balance. Kritisch betrachtet er jedoch die Möglichkeit, trotz Teilzeitarbeit mehrere Auslandsurlaube und Kuren pro Jahr in Anspruch nehmen zu können, was er als ungerecht empfindet.
Neue Regelungen zur Entgeltfortzahlung
Die Thematik rund um die Entgeltfortzahlung wird derzeit durch neue gesetzliche Regelungen kompliziert. So haben Beschäftigte, die auf Abruf arbeiten, im Krankheitsfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß § 3 EFZG. Die Berechnung dieser Zahlungen erfolgt neu basierend auf der durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten drei Monate vor dem Krankheitsausfall. Früher war der Anspruch deutlich einfacher und berücksichtigte meist nur die tatsächlich geleisteten Stunden an den Arbeitstagen vor der Krankheit. Diese neue Regelung könnte dazu führen, dass ein Arbeitnehmer, der krankgeschrieben ist, eventuell für jeden Krankheitstag die vollständige durchschnittliche Arbeitszeit und damit auch die Bezahlung erhält, unabhängig von den tatsächlich geleisteten Stunden.
Ein Beispiel verdeutlicht die Auswirkungen dieser Neuregelung: Hat ein Arbeitgeber mit einem Mitarbeiter eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden vereinbart, könnte der Arbeitnehmer trotz einer Erkrankung über mehrere Tage Entgeltfortzahlung für die gesamte Arbeitszeit verlangen. Das birgt die Gefahr, dass die Unternehmen mehr belastet werden und die Fairness innerhalb der Belegschaft leidet.
Zusammenfassung der aktuellen Regelungen
Die neuen gesetzlichen Regelungen haben den Blick auf die Entgeltfortzahlung erheblich verändert. Besonders erwähnt wird, dass Zeiten von Kurzarbeit und unverschuldeten Arbeitsausfällen nicht in die Berechnung der durchschnittlichen Arbeitszeit einfließen. Bei weniger als drei Monaten Beschäftigung wird die durchschnittliche Arbeitszeit eines kürzeren Zeitraums zugrunde gelegt. Die transparente Handhabung der Entgeltfortzahlung wird somit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer komplexer.
Die Forderungen von Dieter Bauhaus und die neuen Regelungen werfen zahlreiche Fragen auf, sowohl zur Fairness gegenüber den Arbeitnehmern als auch zu den wirtschaftlichen Auswirkungen für die Unternehmen. Der Diskurs über die Angemessenheit von Teilzeitregelungen und deren finanzielle Begleiterscheinungen bleibt daher weiterhin im Fokus. Für weitere Informationen über die gesetzlichen Neuregelungen, verweisen wir auf die detaillierte Darstellung von Haufe und weitere Besonderheiten bei Entgeltfortzahlungen.
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Ort | Erfurt, Deutschland |
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