Ire darf nach Protesten in Berlin vorerst bleiben – Gerichtsentscheidung!
Freie Universität Berlin, Deutschland - Am 11. April 2025 hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden, dass ein Ire, der an gewaltsamen pro-palästinensischen Protesten in Berlin beteiligt war, vorerst in Deutschland bleiben kann. Diese Entscheidung kommt nach der Anordnung des Berliner Landesamts für Einwanderung (LEA), dem Iren, einer Irin und einer Polin sowie einer amerikanischen Person die EU-Freizügigkeitsrechte zu entziehen. Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) hatte die Maßnahmen mit einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit begründet, wobei er sich auf gewaltsame Vorfälle an der Freien Universität Berlin (FU) am 17. Oktober 2024 bezog.
Bei den Vorfällen an der FU hatten vermummte Angreifer in ein Gebäude eingedrungen und Beschäftigte mit Äxten und anderen Waffen bedroht. Der Schaden, der durch diese Gewaltakte verursacht wurde, wird auf über 100.000 Euro geschätzt. Das Verwaltungsgericht stellte jedoch fest, dass das LEA seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Amtsausklärung nicht nachgekommen war, da keine Ermittlungsakten bei der Staatsanwaltschaft angefordert wurden. In dem Zusammenhang laufen gegen etwa 20 Personen Strafanzeigen wegen ihrer Rolle in den Vorfällen an der FU.
Erneute juristische Auseinandersetzung
Das Verwaltungsgericht wies darauf hin, dass eine strafrechtliche Verurteilung für den Entzug der EU-Freizügigkeitsrechte nicht zwingend erforderlich sei, allerdings sei eine individuelle Prüfung der Umstände notwendig. Der Ire sieht sich derzeit mit 17 Ermittlungsverfahren konfrontiert, von denen eines den Vorfall an der FU betrifft. Der Ausgang dieser Verfahren bleibt ungewiss, und das Gericht wird sich im Hauptsacheverfahren eingehend mit dem Fall befassen.
Zusätzlich haben die betroffenen Personen Klagen eingereicht und bringen ihre juristischen Ansprüche im Eilverfahren vor. Ihre Anwälte argumentieren, dass die Maßnahmen überzogen seien und die Rechte der Betroffenen nicht ausreichend gewürdigt werden.
Proteste in Berlin
Die Situation wird auch durch die aktuellen Proteste in Berlin beleuchtet. Am Freitag demonstrierten bis zu 400 Menschen gegen die beabsichtigte Ausreise der EU-Bürger und der amerikanischen Person. Die Polizei war mit einem großen Aufgebot vor Ort, um die pro-palästinensische Demonstration zu begleiten. Diese Proteste angeblich in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Sitzung des Innenausschusses, der sich mit der Entscheidung des LEA beschäftigte.
Hochgrebe verteidigte die Entscheidung der Ausländerbehörde als rechtmäßig und wies Vorwürfe der Willkür zurück. Er stellte fest, dass die betroffenen Personen in der Vergangenheit eine Reihe von Delikten begangen hatten. Während der Sitzung des Innenausschusses kam es indes zu Störungen, und einige Personen mussten den Raum verlassen.
Systematische Einschränkung des Protestrechts
Diese Entwicklungen fallen in einen größeren Kontext, den Amnesty International in ihrem aktuellen Bericht thematisiert. In der Untersuchung zu den Protestrechten in 21 europäischen Ländern, darunter Deutschland, wird darauf hingewiesen, dass viele Staaten das Recht auf friedliche Versammlung systematisch einschränken. Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, äußert sich besorgt über die Situation und betont die historische Bedeutung friedlicher Proteste für die Wahrung von Rechten und Freiheiten.
Der Bericht dokumentiert eine Reihe von repressiven Gesetzen und einem zunehmenden Einsatz von Überwachungstechnologien, die darauf abzielen, abweichende Meinungen zu unterdrücken. In diesem Zusammenhang fordert Duchrow die europäischen Staaten auf, Proteste zu erleichtern und zu schützen, anstatt sie zu kriminalisieren.
Details | |
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Vorfall | Protest |
Ursache | Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Bedrohung mit Äxten und anderen Waffen |
Ort | Freie Universität Berlin, Deutschland |
Festnahmen | 3 |
Schaden in € | 100000 |
Quellen |