Neue Regeln für Powerbanks: Urlauber müssen aufpassen!
Südkorea - Urlauber sehen sich zunehmend mit strengen Vorschriften zur Mitnahme von Handgepäck konfrontiert, insbesondere wenn es um technische Geräte wie Powerbanks geht. Der ADAC weist darauf hin, dass viele Fluggesellschaften den Transport von Powerbanks, die zum Laden von Smartphones verwendet werden, stark regulieren. Ein Auslöser für diese strengen Regeln ist ein Vorfall, bei dem eine Powerbank an Bord eines Flugzeugs der südkoreanischen Airline Air Busan einen Brand verursachte. Dies führte dazu, dass seit dem 1. März neue Vorschriften für südkoreanische Airlines in Kraft traten.
Gemäß diesen neuen Bestimmungen dürfen Powerbanks nicht mit einem Handy verbunden sein, das Laden der Geräte ist während des Fluges untersagt. Zudem müssen die Akkus in separaten Taschen oder mit Isolierband umwickelt transportiert werden. Passagiere müssen darauf achten, dass die Powerbanks in Reichweite aufbewahrt werden und nicht in Gepäckfächern verstaut werden. Jede Person darf maximal fünf Powerbanks mit einer Kapazität von bis zu 100 Wattstunden mitführen. Diese Regelung gilt nicht nur für Air Busan, sondern auch für andere Fluggesellschaften wie Asiana Airlines und Korean Air.
Regeln bei anderen Airlines
Die Maßnahmen der südkoreanischen Airlines sind nicht die einzigen neuen Vorschriften im Bereich der elektronischen Geräte während des Fluges. Laut LBA sollten Urlauber auch bei deutschen Fluggesellschaften wie Lufthansa, Condor und Eurowings auf die jeweiligen Regeln achten. Bei Lufthansa ist das Laden von Geräten während des Fluges verboten, bei Condor müssen Akkus im Handgepäck so gesichert werden, dass ein Kurzschluss ausgeschlossen ist. Eurowings erlaubt maximal 20 Powerbanks pro Person, solange deren Leistung 100 Watt nicht übersteigt.
Elektrogeräte, die mit Lithiumbatterien ausgestattet sind, gelten generell als potenziell gefährlich. Diese Geräte sollten daher im Handgepäck transportiert werden. Werden sie im aufgegebenen Gepäck transportiert, müssen sie vollständig ausgeschaltet sein und Maßnahmen zur Verhinderung einer unbeabsichtigten Aktivierung sowie zum Schutz vor Beschädigung getroffen werden. Die Vorschriften zu Lithiumbatterien sind klar: Lithium-Metall-Batterien dürfen maximal 2 Gramm Lithiumgehalt haben, während Lithium-Ionen-Batterien eine Nennenergie von maximal 100 Wh nicht überschreiten dürfen.
Tipps für Reisende
Um unliebsame Überraschungen beim Reisestart zu vermeiden, ist es für Urlauber essenziell, sich im Voraus über die Regeln zur Mitnahme von Powerbanks und anderen elektrischen Geräten zu informieren. Besonders relevant ist, dass lose Lithiumbatterien und Powerbanks im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt sind, lediglich im Handgepäck dürfen sie mitgeführt werden. Reisende sollten sicherstellen, dass ihre Geräte den Bestimmungen entsprechen, um einen reibungslosen Ablauf beim Boarding zu gewährleisten.
Details | |
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Vorfall | Brandstiftung |
Ursache | Powerbank |
Ort | Südkorea |
Quellen |