Führungswechsel im Schlaubetal? Amtsdirektor Quast in der Krise!

Fünfeichen, Deutschland - Im Amt Schlaubetal im Landkreis Oder-Spree steht möglicherweise ein Führungswechsel bevor. Am Donnerstagabend ist eine Sondersitzung des Amtsausschusses geplant, die im Dorfgemeinschaftshaus Fünfeichen stattfindet. Im Mittelpunkt der Sitzung steht die mögliche Abwahl von Amtsdirektor Mario Quast, der seit fünf Jahren im Amt ist. Laut rbb24 haben bereits zehn von 14 Mitgliedern des Ausschusses Anfang März einen Abwahlantrag unterzeichnet. Die genauen Gründe für diesen Antrag sind nicht bekannt, da Stillschweigen vereinbart wurde.

Für die Abwahl von Quast ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich, was bedeutet, dass mindestens zehn Stimmen abgegeben werden müssen. Kommt es zur Abwahl, könnte Quast ein Übergangsgeld zustehen, das etwa 70 Prozent seiner bisherigen Dienstbezüge beträgt. Zudem müsste die Stelle des Amtsdirektors neu ausgeschrieben werden, und der Amtsausschuss wäre für die Wahl seines Nachfolgers oder seiner Nachfolgerin zuständig. Laut bravors beträgt die reguläre Amtszeit eines Amtsdirektors acht Jahre.

Rechtsrahmen für kommunale Entscheidungen

Die Entscheidungen in den kommunalen Gremien wie dem Amtsausschuss sind durch die Kommunalverfassung Brandenburgs geregelt, die am 28. September 2008 in Kraft trat und seither mehrfach geändert wurde. Die Verfassung legt die Struktur der Gemeinden, ihre Aufgaben und die Rolle der Bürgermeister fest. Sie definiert auch die Rechte und Pflichten der Bürger und die Organisationshoheit der Kommunen. Diese Hoheit ermöglicht es den Gemeinden, ihre Verwaltungsorganisation eigenständig zu gestalten und Satzungen zu erlassen, um ihre Angelegenheiten zu regeln, wie von politische-bildung-brandenburg erläutert wird.

Die Kommunalverfassung umfasst insgesamt 141 Paragraphen, die in vier Hauptteile gegliedert sind: die Gemeinde, der Landkreis, das Amt sowie das Übergangsrecht. Teil 3 befasst sich speziell mit den Ämtern, deren Aufgaben, Zusammensetzung und Arbeitsweise der Amtsausschüsse. Dies ist relevant für die bevorstehende Entscheidung über die Abwahl des Amtsdirektors, da sie die Handlungsspielräume der gewählten Gremien ausleuchtet. Der Amtsausschuss muss dabei den rechtlichen Rahmen einhalten und die kommunalen Vorschriften berücksichtigen.

Wie die Situation um Mario Quast weitergeht, wird in der Sondersitzung des Amtsausschusses am Donnerstag deutlich werden. Die Abwahl eines Amtsdirektors ist eine weitreichende Entscheidung, die nicht nur Auswirkungen auf die kommunale Verwaltung hat, sondern auch auf die lokale Politik und die Bürger des Amtes Schlaubetal.

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Vorfall Sonstiges
Ort Fünfeichen, Deutschland
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