Grundsteuerreform: AfD-Gesetzentwurf scheitert knapp im Landtag!

Cottbus, Deutschland - In Brandenburg bleibt die Frage der eigenständigen Hebesätze für die Grundsteuer aktuell und kontrovers. Vorläufig können die Kommunen keine eigenen Sätze festlegen, nachdem ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion im Landtag abgelehnt wurde. Laut maz-online.de brachte die Diskussion um die bundesweit umgesetzte Grundsteuerreform, die höhere Steuern auf bestimmte Wohngrundstücke zur Folge hat, besondere Herausforderungen mit sich. Betroffen sind vor allem Städte außerhalb des Berliner Speckgürtels, wie Frankfurt (Oder) und Brandenburg an der Havel.
Im speziellen Fall von Cottbus wird zudem ein Anstieg der Grundsteuereinnahmen für Ein- und Zweifamilienhäuser auf 4,8 Millionen Euro erwartet, was einen Zuwachs von 1,3 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Die Koalitionsfraktion entschied sich gegen eine Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund, der sich bereits auf die Reform eingestellt hat und eine Umsetzung im laufenden Jahr ablehnt.
Gesetzentwurf scheitert knapp
Die Herausforderungen und Spannungen in diesem politischen Umfeld wurden nochmals deutlich, als der Gesetzentwurf der AfD mit 40 Ja- und 40 Nein-Stimmen knapp scheiterte. Dies geschah unter der Beobachtung, dass mehrere Abgeordnete nicht anwesend waren. In einer namentlichen Abstimmung setzte sich die Regierungskoalition mit 41 zu 40 Stimmen durch. maz-online.de berichtet, dass die CDU-Fraktion zwar inhaltliche Beratungen wünscht, den Vorschlag der AfD jedoch strikt ablehnt.
Finanzminister Robert Crumbach vom BSW äußerte sich kritisch zu den möglichen Änderungen der Hebesätze und appellierte, die Reform bis zum Jahresende zu überprüfen. Andreas Noack von der SPD befürchtet, dass Änderungen Unsicherheiten für die Kommunen und Bürger heraufbeschwören könnten.
Hebesatz-Register und Vorauszahlungen
Ein wichtiger Schritt zur Klärung der Fragestellungen rund um die Grundsteuer ist das neu veröffentlichte Hebesatz-Register in Brandenburg. Dieses dient als Orientierungshilfe für Kommunen und Grundstückseigentümer und wurde auf der Internetseite des Finanzamts Brandenburg bereitgestellt, wie rbb24.de berichtet. Das Register listet zwei Grundsteuervarianten: Grundsteuer A für landwirtschaftliche Betriebe und Grundsteuer B für verschiedene Immobilientypen, einschließlich Eigenheime und Mietwohnungen.
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt gemäß der Formel: Grundsteuerwert × Grundsteuermesszahl × Hebesatz 2025 ÷ 100. Wichtig ist, dass die Städte und Gemeinden nicht an die vom Land gesetzten Vorgaben gebunden sind; sie haben die Hoheit über die Festlegung ihrer eigenen Hebesätze. Erst nach der Festlegung der endgültigen Hebesätze werden die entsprechenden Grundsteuerbescheide verschickt.
Für Eigentümer, die noch keinen neuen Grundsteuerbescheid erhalten haben, gilt, dass sie bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheids Vorauszahlungen nach dem alten Grundsteuerbescheid leisten müssen. Diese Vorauszahlungen sichern die Kontinuität des Steueraufkommens und sind zu festen Terminen fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Diese Regelung stellt sicher, dass ab dem 1. Januar 2025 die bisherigen Bescheide aufgehoben werden können.
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Ort | Cottbus, Deutschland |
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