Steuerbescheide: So lange warten Sie wirklich in Berlin und Brandenburg!

Marzahn-Hellersdorf, Deutschland - Mussten Sie auch monatelang auf Ihren Steuerbescheid warten? Wenn ja, leben Sie möglicherweise in Marzahn-Hellersdorf oder Calau (Brandenburg). Laut einer Analyse von B.Z. haben sich die Bearbeitungszeiten der Finanzämter in Deutschland erheblich unterscheidet. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Steuererklärungen beträgt in Berlin 47,2 Tage, wobei das Finanzamt in Hamburg mit durchschnittlich 45 Tagen die schnellste Bearbeitungsstelle hat. Das langsamste Finanzamt befindet sich in Bremen, wo die Bearbeitung im Schnitt 79,7 Tage dauert.
Besonders interessant sind die regionalen Unterschiede innerhalb Berlins und Brandenburgs. So erhält man in Steglitz nach 30,9 Tagen seinen Steuerbescheid und damit die schnellste Erstattung in der Hauptstadt. Das Finanzamt Eberswalde in Brandenburg kommt mit 39,4 Tagen auf einen hervorragenden zweiten Platz im Bundesvergleich. Dagegen müssen Steuerzahler in Calau die längste Wartezeit von 92,5 Tagen in Kauf nehmen, was den sechstletzten Platz deutschlandweit bedeutet. In Berlin ist Marzahn-Hellersdorf mit 56 Tagen das langsamste Finanzamt.
Positive Entwicklungen in der Bearbeitungszeit
Eine gute Nachricht für Steuerpflichtige: Im Jahr 2024 hat sich die Bearbeitungszeit in beiden Bundesländern verkürzt. Die Berliner Finanzämter wurden um durchschnittlich vier Tage schneller, während die Brandenburger um 2,5 Tage schneller arbeiten konnten. Diese Verbesserung wird von Felix Bodeewes, dem Geschäftsführer von lohnsteuer-kompakt.de, erklärt: „Die deutliche Verbesserung ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Finanzämter 2024 nicht mehr durch die hohe Arbeitsbelastung der Grundsteuererklärung gebremst wurden.“ Bundesweit sank die Bearbeitungszeit sogar um durchschnittlich sechs Tage.
Insgesamt lassen sich aus der Analyse positive Trends ablesen, sowohl was die Geschwindigkeit der Bearbeitung angeht, als auch den finanziellen Nutzen für Angestellte, die jährlich mit einer vierstelligen Rückerstattung rechnen können.
Arbeitstage und Steuererklärung
Für die Berechnung von steuerlichen Absetzungen spielt die Anzahl der Arbeitstage eine wesentliche Rolle. Das Finanzgericht München hat ermittelt, dass bei einer Fünf-Tage-Woche 230 Arbeitstage pro Jahr als gültig anerkannt werden. Dies bedeutet, dass Steuerpflichtige für die Pendelfahrten zur Arbeit in der Regel an bis zu 230 Tagen Pauschalen geltend machen können. Für Arbeitnehmer mit einer Sechstagewoche liegen diese Zahlen entsprechend bei 280 Arbeitstagen.
Im Jahr 2020, als viele Menschen von zu Hause aus arbeiteten, mussten diese Tage auch von den Arbeitstagen abgezogen werden, um die Homeoffice-Pauschale zu nutzen. Dabei werden maximal 120 Tage anerkannt. Diese Informationen stammen aus den Berechnungen von dasfinanzen.de, die auch Hinweise zur Entfernungspauschale geben, die aktuell 30 Cent pro Kilometer beträgt.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Bearbeitungszeiten der Finanzämter sich verbessern und der finanzielle Nutzen für Steuerzahler somit steigt. Ein genauer Überblick über die anerkannten Arbeitstage erleichtert zudem die Steuererklärung.
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Ort | Marzahn-Hellersdorf, Deutschland |
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