Neues Gesetz ab Juni: Barrierefreies Geldabheben für alle!

Neues Gesetz ab Juni: Barrierefreies Geldabheben für alle!
Hamm, Deutschland - Bereits bald wird in Deutschland ein wichtiger Schritt in Richtung Barrierefreiheit gesetzt: Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) der Europäischen Union in Kraft, das allen Menschen, insbesondere jenen mit Behinderungen, den gleichberechtigten Zugang zu Bankdienstleistungen ermöglichen soll. Diese Gesetzesänderung wird erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Geldautomatentechnologie haben.
Das BFSG sieht vor, dass ab dem Stichtag alle Geldautomaten in Deutschland über größere und kontrastreichere Displays verfügen müssen. Auch die Benutzerführung wird verbessert, sodass die Bedienung einfacher von der Hand geht. Durch rollstuhlgerechte Bedienelemente, die in geeigneter Höhe angebracht sind, sowie durch Sprach- und Audioausgaben wird die Nutzung für Menschen mit Sehbehinderung erleichtert. Zudem sind taktile Markierungen auf den Tastaturen vorgesehen. Mit leicht verständlichen Texten, vereinfachten Menüs und der Möglichkeit zur Textvergrößerung wird das Geldabheben für viele Menschen barrierefreier gestaltet. Diese Maßnahmen entsprechen den Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/882, die bereits 2019 verabschiedet wurde.
Was bedeutet das für bestehende Geldautomaten?
Bestehende Geldautomaten müssen bis spätestens 2040 umgerüstet werden. Eine Übergangsregelung ermöglicht es, dass bis zu 15 Jahre Zeit bleibt, um die bestehenden Geräte anzupassen. Das bedeutet, dass Betreiber und Dienstleister gut im Voraus planen müssen, um die neuen Vorgaben fristgerecht zu erfüllen. Ab dem Inkrafttreten des BFSG kommt eine Marktüberwachungsbehörde in Magdeburg hinzu, die die Einhaltung der neuen gesetzlichen Regelungen überwachen wird. Sollte es zu Verstößen kommen, können entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, einschließlich der Einschränkung oder Rücknahme von Produkten.
Interessanterweise werden mit dem BFSG nicht nur Geldautomaten geregelt. Es gelten auch Anforderungen für viele andere Produkte und Dienstleistungen, wie Smartphones, Smart-TVs oder E-Book-Lesegeräte. Ab dem 28. Juni müssen diese Produkte ebenfalls den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Hersteller, Händler und Dienstleister sind dazu verpflichtet, diese neuen Standards zu erfüllen und ihre Produkte einem Konformitätsbewertungsverfahren zu unterziehen, um die Barrierefreiheit sicherzustellen, wie die Bundesfachstelle Barrierefreiheit erklärt.
Ein Schritt zur Inklusion
Das BFSG stellt einen Meilenstein dar, wenn es um die Inklusion im Bankwesen und darüber hinaus geht. Es ist nicht nur ein rechtlicher Rahmen, sondern auch ein gesellschaftliches Bekenntnis zu mehr Barrierefreiheit. Besonders für private Unternehmen ist es neu, dass sie zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Bisher galten solche Verpflichtungen insbesondere für den öffentlichen Sektor. Jetzt erkennt auch die Wirtschaft die Wichtigkeit, allen Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, Zugang zu gewähren.
Für kleine Unternehmen – die oft den größten Teil der Wirtschaft ausmachen – gibt es Erleichterungen; Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten oder einem Umsatz unter 2 Millionen Euro haben in Bezug auf Dienstleistungen Ausnahmen. Dennoch sollten sich auch diese Unternehmen rechtzeitig über die neuen Anforderungen informieren, um von der kostenlosen Beratung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit profitieren zu können.
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Ort | Hamm, Deutschland |
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