Rasante Verfolgungsjagd in Wildeshausen – Polizei sucht Zeugen!

Wildeshausen, Deutschland - Am Freitag, dem 11. April 2025, kam es gegen 11.15 Uhr in Wildeshausen zu einer spektakulären Verfolgungsfahrt, die die örtliche Polizei auf Trab hielt. Eine zivile Funkstreifenwagenbesatzung wollte einen grünen Skoda Octavia mit polnischer Zulassung kontrollieren. Der Fahrer, ein 34-jähriger Wildeshauser, hatte offensichtlich nicht vor, sich den Beamten zu ergeben. Stattdessen beschleunigte er und bog nach links auf die Straße „Im Hagen“ ab.

Während der Verfolgung überholte der Fahrer gleich zwei Autos und bog dann erneut nach links auf die Straße „Am Hunteufer“ ab. Die rasante Fahrt setzte sich auf einem Schotterweg fort, auf dem der Fahrer drei Fußgänger gefährdete. Schließlich endete die Verfolgungsfahrt auf einem Grundstück in der Straße „Huntetor“. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Die Polizei sucht nun Zeugen, darunter die Insassen der überholten Fahrzeuge sowie weitere unbekannte Passanten, die den Vorfall beobachtet haben könnten. Kreiszeitung berichtet, dass die Ermittlungen diesbezüglich bereits laufen.

Gefährliche Fahrweise und Alkohol am Steuer

Am gleichen Tag wurde um 3:10 Uhr ein alkoholisierter Fahrer eines Sattelzuges auf der Autobahn 1 in Emstek gestoppt. Der 33-jährige rumänische Fahrer wusste anscheinend nicht, wie er seine Spur halten sollte und geriet mehrfach auf den mittleren und Standstreifen. Bei der anschließenden Kontrolle wurde ein Alkoholwert von 0,95 Promille festgestellt. Dies führte zu einem Verfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, einer anstehenden Blutprobe und der Beschlagnahmung seines Führerscheins. Der Sattelzug wurde zudem mit einer technischen Sperre versehen, um eine Weiterfahrt zu verhindern.

In Deutschland gelten strenge Alkoholgrenzen im Straßenverkehr, die zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer eingerichtet wurden. Laut den ADAC Vorschriften liegt die Promillegrenze für Autofahrer bei 0,5 bis 1,09 für Ordnungswidrigkeiten, während ab 1,1 Promille die absolute Fahruntüchtigkeit gilt. Bei einem Wert von 0,3 Promille gilt bereits eine relative Fahruntüchtigkeit. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt sogar ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Übrigens kann eine Weigerung, den Atem-Alkoholtest durchzuführen, zur Blutentnahme führen, um die Blutalkoholkonzentration (BAK) festzustellen.

Die Vorfälle in Wildeshausen zeigen eindringlich, wie riskant ein Einfluss von Alkohol auf das Fahrverhalten ist und bestätigen die Notwendigkeit strenger Kontrollen und Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Polizei hofft auf Hinweise von Zeugen, um die gefährlichen Fahrer zu belangen und Sicherheitsmaßnahmen zu verstärken.

Details
Vorfall Verfolgungsfahrt, Trunkenheit
Ursache Alkohol
Ort Wildeshausen, Deutschland
Verletzte 3
Festnahmen 1
Quellen