Renten-News: 13 Euro für Eltern von Kindern unter zehn Jahren!
Deutschland - In Deutschland stehen Eltern, die viel Zeit mit der Betreuung ihrer Kinder verbringen, vor finanziellen Herausforderungen, insbesondere wenn sie nicht in der Lage sind, in das Rentensystem einzuzahlen. In Westdeutschland war es lange Zeit üblich, dass ein Elternteil, meist die Mutter, die Arbeit im Haushalt und die Kindererziehung übernimmt. Dieser Umstand führt oft dazu, dass nicht berufstätige Eltern geringere Rentenansprüche haben und somit stärker von Altersarmut bedroht sind. Gemäß Sächsische.de können Eltern, die mindestens zwei Kinder unter zehn Jahren im Haushalt haben oder ein Kind unter zehn Jahren sowie ein weiteres pflegebedürftiges Kind unter 18 Jahren, pro Jahr ein Drittel eines Rentenpunkts erhalten, auch ohne eine Erwerbsarbeit zu leisten.
Ein Drittel Rentenpunkt entspricht gegenwärtig etwa 13 Euro Rentenanspruch pro Monat. Eltern, die ihre Kinder bis zu ihrem zehnten Geburtstag betreuen, profitieren nicht nur von der Rentenberechnung, sondern auch von einer Förderung via Kindererziehungszeit. Hierbei erhalten sie für die ersten drei Jahre Elternzeit einen vollen Rentenpunkt pro Jahr. Dies summiert sich auf rund 118 Euro Rente pro Monat. Somit können Eltern, die für zwei Kinder die Erziehungszeit in Anspruch nehmen, eine monatliche Rente von etwa 236 Euro erreichen.
Regelungen zur Kindererziehungszeit
Um von diesen Rentenpunkten zu profitieren, müssen Eltern aktiv die Kindererziehungszeit beantragen. Eine genaue Aufschlüsselung der Rentenansprüche erfolgt in der jährlichen Renteninformation. Beispielsweise könnte ein Paar mit zwei Kindern, geboren 2005 und 2010, folgende Rentenpunkte erwerben: von 2005 bis 2008 wird die Kindererziehungszeit angerechnet, was drei Rentenpunkte ergibt. In den darauf folgenden Jahren, in denen nur ein Kind als betreuungspflichtig gilt, entstehen keine Rentenansprüche. Die Eltern müssen während dieser Zeit darauf achten, dass sie ihre Rentenansprüche nicht verlieren.
Die Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit während der Kinderberücksichtigungszeit besteht, jedoch müssen die Gehälter auf maximal 50 Prozent des deutschen Durchschnittsverdienstes limitiert werden, um weiterhin Rentenansprüche zu generieren. Diese Regelung kann dazu beitragen, die finanzielle Situation von Eltern, die während dieser Zeit arbeiten, zu verbessern; dies könnte zu einer zusätzlichen Rentenzahlung von bis zu 92 Euro pro Monat führen.
Die Mütterrente und zukünftige Reformen
Die Mütterrente, die am 1. Juli 2014 eingeführt wurde, ist eine Maßnahme zur besseren Anerkennung von Erziehungszeiten für Eltern mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden. Über die aktuelle Diskussion zur möglichen Ausweitung der Mütterrente von CDU/CSU und SPD berichtete auch die Deutschen Rentenversicherung. Ziel der Reformen ist es, die Rentenansprüche von Eltern zu erhöhen und sicherzustellen, dass auch Väter, gleichgeschlechtliche Eltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern, Stiefeltern und Großeltern von dieser Regelung profitieren können.
Aktuelle Überlegungen zur Einführung einer Mütterrente III sind jedoch noch unklar. Jedenfalls bleibt es wichtig, dass Eltern mit erheblichen Erziehungsaufgaben die Unterstützung erhalten, die sie verdienen, um Altersarmut zu verhindern. Die eingehende Auseinandersetzung mit diesen Themen wird weiterhin eine zentrale Rolle in der politischen Diskussion um Rente und Alterssicherung spielen.
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