Rentenreform: Beamte und Selbstständige im Fadenkreuz der Politik!

InFranken, Deutschland - Die Diskussion über die Rolle von Beamten und Selbständigen in der Rentenversicherung hat an Intensität gewonnen. Die neue Arbeitsministerin Bärbel Bas bringt dieses Thema verstärkt in den Fokus. Der Beamtenbund kritisiert die Überlegungen, Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, während die Deutsche Rentenversicherung (DRV) klarstellt, dass eine Einbeziehung der Beamten nicht vorgesehen ist. Für Selbständige hingegen könnte eine solche Regelung in Betracht gezogen werden. DRV-Präsidentin Gundula Roßbach erklärt, dass die Einbeziehung von Beamten ein gut geplanter und langwieriger Prozess sein würde.
Insbesondere für „nicht abgesicherte Selbständige“ steht seit Jahren der Start zur Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung an. Dabei wird auch der Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland (VGSD aktiv, der Einwände gegen die Entscheidung zur Nicht-Einbeziehung von Beamten erhebt. Andreas Lutz, der Vorstandsvorsitzende des VGSD, sieht dies als vorgeschoben an und fordert, dass auch Abgeordnete und Beamte in die Rentenreformpläne einbezogen werden sollten, um die Akzeptanz der Reform zu erhöhen.
Notwendige Reformen für Selbständige
Die Einführung einer Pflicht zur Altersvorsorge für Selbständige erfordert gleichzeitig eine Reform der Beitragsbemessung in der Kranken- und Pflegeversicherung. Es wird darauf hingewiesen, dass Selbständige bereits höhere Beiträge als sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zahlen. Um die Rentenansprüche für Selbständige zu verbessern, wird dringend eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens gefordert.
Das Statusfeststellungsverfahren wird von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durchgeführt. Es zielt darauf ab, zu klären, ob eine selbstständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Der Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus muss gestellt werden und kann kostenfrei online über ein bereitgestelltes Formular eingereicht werden. Die durchschnittliche Dauer des Verfahrens beträgt drei Monate. Bislang müssen für die Feststellung verschiedene Unterlagen, wie z.B. Arbeits- oder Honorarverträge, eingereicht werden, um den Status zu prüfen.
Versicherungspflicht und freiwillige Absicherung
Für Selbständige gibt es klare Regelungen zur Versicherungspflicht. Dazu zählen Handwerker, Lehrer, Hebammen, Erzieher und Künstler, die unter bestimmten Umständen als pflichtversichert gelten. Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind und die Meisterprüfung bestanden haben, müssen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Darüber hinaus sind Selbständige, die mit einem einzigen Auftraggeber arbeiten, ebenfalls pflichtversichert.
Selbständige können sich auch freiwillig versichern, insbesondere für diejenigen, die nicht gesetzlich versicherungspflichtig sind. Sie sollten sich über ihre Absicherung und die notwendigen Rentenbeiträge informieren. Ein Mindestbeitrag für diese freiwillige Versicherung liegt bei 103,42 Euro, während der Höchstbeitrag bei 1.497,30 Euro angesiedelt ist. Es wird empfohlen, dass Existenzgründer auch alternative Altersvorsorgemodelle, wie Riestern oder private Rentenversicherungen, in Betracht ziehen, um ihre Zukunft abzusichern.
Die DRV erwartet positive Finanzierungseffekte durch die mögliche Einbeziehung von Selbständigen, insbesondere bei jüngeren Personen, die zurzeit nicht obligatorisch versichert sind. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf die langfristige Stabilität der Rentenversicherung haben.
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Vorfall | Sonstiges |
Ort | InFranken, Deutschland |
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