MKS-Ausbruch in Hönow: Schutzzonen und strenge Maßnahmen verhängt!

Am 11. Mai 2025 informiert das Bezirksamt Treptow-Köpenick über neue Restriktionsgebiete wegen MKS-Ausbruch bei Wasserbüffeln.
Am 11. Mai 2025 informiert das Bezirksamt Treptow-Köpenick über neue Restriktionsgebiete wegen MKS-Ausbruch bei Wasserbüffeln. (Symbolbild/NAG)

Salvador-Allende-Straße 80B, 12559 Berlin, Deutschland - Auf Grund des amtlich festgestellten Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Wasserbüffeln in der Gemarkung Hönow im Landkreis Märkisch-Oderland hat das Bezirksamt Treptow-Köpenick Maßnahmen ergriffen, um die Verbreitung der Krankheit zu verhindern. Dies wird durch die Verordnung (EU) 2016/429 und die Delegierte Verordnung (EU) 2020/687 geregelt. Laut Berlin.de wurden Restriktionsgebiete festgelegt, um die örtlichen Bestände zu schützen.

In der Überwachungszone des Bezirks Treptow-Köpenick gelten besondere Anordnungen. Diese Zonen sind nördlich durch die Landesgrenze zu Brandenburg und im Westen durch die Bezirksgrenze zu Marzahn-Hellersdorf begrenzt. Eine umfassende Karte der Überwachungszone wird auf der Internetseite des Bezirksamtes veröffentlicht.

Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche

Die Anordnungen beinhalten strikte Verbote für verschiedene Tätigkeiten in Bezug auf Tiere und deren Erzeugnisse. Zu den wesentlichen Verboten zählen:

  • Das Verbringen gehaltener Tiere.
  • Hausschlachtungen von empfänglichen Tieren.
  • Erlaubte Märkte, Messen und Tierschauen sind untersagt.
  • Verbringung von Sperma, Eizellen und Embryonen ist ebenfalls verboten.
  • Strikte Kontrollen des Transports von Tieren und tierischen Produkten.

Zusätzlich sind Tierhalter verpflichtet, die Anzahl gehaltener Tiere zu melden und etwaige erkrankte beziehungsweise verstorbene Tiere umgehend zu melden. Desinfektionsmaßnahmen sind an Stallungen und bei Transportfahrzeugen vorgeschrieben, um die Vermischung mit potenziell infiziertem Material zu verhindern.

Rechtliche Grundlagen und Konsequenzen

Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahmen erfolgt im öffentlichen Interesse, womit Widersprüche und Anfechtungen keine Wirkung auf die Durchsetzung der Anordnungen haben. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldbußen von bis zu 30.000 Euro. Dies wird durch das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) und die MKS-Verordnung legitimiert, wie in der öffentlichen Verfügung beschrieben.

Die MKS ist eine hoch ansteckende Krankheit, die erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen kann. Ein Ausbruch kann zum schnellen Tod von Tieren sowie zu drastischen Handelsbeschränkungen führen. Die Behörden betonen, dass eine hohe Hygiene und die richtige Behandlung von Tierprodukten unerlässlich sind, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Die Situation in Hönow verdeutlicht, wie wichtig schnelle und entschlossene Maßnahmen beim Auftreten solcher Seuchen sind. Halter von Tieren müssen über die Risiken informiert sein und ihre Bestände gegen solche Ausbrüche schützen.

Details
Ort Salvador-Allende-Straße 80B, 12559 Berlin, Deutschland
Quellen