EuGH-Urteil: Maltas goldene Pässe sind rechtlich unzulässig!

Malta, EU - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Maltas „goldene Pässe“ gegen EU-Recht verstoßen. In einer richtungweisenden Urteilsverkündung stellte das Gericht fest, dass ein EU-Mitgliedstaat seine Staatsangehörigkeit nicht im Austausch gegen Zahlungen oder Investitionen verleihen darf. Dieses Urteil ist das Ergebnis einer Klage der EU-Kommission gegen Malta, die als erfolgreich gewertet wurde und unter dem Aktenzeichen C-181/23 verhandelt wurde. Der Gerichtshof war der Ansicht, dass der Erwerb der Staatsbürgerschaft auf diese Weise zu einer rein geschäftlichen Transaktion führen könnte und somit die grundlegenden Prinzipien der EU gefährdet werden.

Für ausländische Investoren, die in Malta die Staatsbürgerschaft erwerben möchten, gab es zuvor spezifische Bedingungen. Dazu gehörten eine Zahlung von mindestens 600.000 Euro sowie der Kauf einer Immobilie im Wert von mindestens 700.000 Euro oder das Mieten einer teuren Wohnung. Das Programm wurde allerdings für staatsangehörige Russen und Belarussen aufgrund des laufenden Angriffskriegs gegen die Ukraine ausgesetzt, für andere Staatsangehörige blieb es jedoch weiterhin aktiv. Laut Welt sah die Kommission in diesen Praktiken eine Gefährdung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten.

Folgen des Urteils

Die Entscheidung des EuGH könnte erhebliche Auswirkungen auf die maltesische Staatsbürgerschaftspolitik haben. Das Gericht stellte fest, dass durch solche Programme kein echtes Verbundenheits- und Loyalitätsverhältnis zwischen einem Mitgliedstaat und seinen Bürgern hergestellt werde. Dies könnte die Integrität der gesamten EU und ihrer Mitgliedstaaten in Frage stellen, da die Staatsbürgerschaft als ein wertvolles Gut betrachtet werden muss, das nicht einfach durch finanzielle Mittel erworben werden kann. In der Realität führt dies möglicherweise dazu, dass Malta sein Programm für die Vergabe von Staatsbürgerschaften vollständig überdenken muss.

Einige Stimmen in der Politik und Gesellschaft kritisieren bereits die „goldenen Pässe“, da sie den Eindruck erwecken, dass die Staatsangehörigkeit käuflich sei. Dies kann das Vertrauen in das politische System und die Integration von Neuzugezogenen gefährden. Das Urteil unterstützt die Bestrebungen der EU-Kommission, ähnliche Programme in anderen Mitgliedstaaten zu überprüfen und möglicherweise zu reformieren. In diesem Zusammenhang verweist Die Zeit darauf, dass der EuGH ein klares Zeichen setzt, dass die Grundwerte der Union, wie Rechtsstaatlichkeit und nichtdiskriminierende Behandlung, streng eingehalten werden müssen.

Die Diskussion um die „goldenen Pässe“ wird wohl auch in Zukunft ein heißes Thema bleiben, da sich die EU im Hinblick auf die Vergabe von Staatsangehörigkeiten neu positionieren muss, um den Anforderungen des zeitgenössischen Rechts und der gesellschaftlichen Fairness gerecht zu werden. Das Urteil des EuGH könnte als Meilenstein für weitere rechtliche Rahmenbedingungen in der EU fungieren.

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Vorfall Korruption
Ort Malta, EU
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