Torgauerinnen stärken Tierschutz: Neue Vorsitzende für Sachsen gewählt!
Torgau, Deutschland - Die Tierschutzbewegung in Sachsen erhält frischen Wind durch die Wahl von Christina Walloschke und Katrin Elisabeth Schultze in den Vorstand des Landestierschutzverbands Sachsen. Walloschke, die am 3. Mai zur zweiten Vorsitzenden gewählt wurde, ist eine erfahrene Tierschützerin aus Torgau. Sie bringt über 20 Jahre Erfahrung in der Aufzucht von Katzenwelpen mit und betreibt zudem eine Igelstation, in der sie bis zu 40 Igel während der Wintermonate versorgt. Ihr Engagement im Beirat für Tierschutz zeigt ihre Bestrebungen, die Anliegen des Landkreises Leipzig im sächsischen Beirat zu vertreten. Walloschke möchte als Bindeglied zwischen dem Staatsministerium für Soziales und den aktiven Tierschützern wirken und Unterlagen an die Politik übermitteln, um die Bedingungen für den Tierschutz zu verbessern.
Katrin Elisabeth Schultze, die erst 2021 zur Tierhilfe Torgau kam, wurde zur Kassenwartin des Landestierschutzverbands gewählt. Ihre berufliche Qualifikation in Buchhaltung, Verwaltung und Organisation soll dem Verband zugutekommen. Im Rahmen ihrer neuen Rolle sieht sie sich als Unterstützung für den Verband und möchte aktiv zur Verbesserung der Tierschutzbedingungen beitragen. Beide Frauen betonen die Notwendigkeit, die Probleme und Wünsche der Tierschutzvereine an die Politik weiterzugeben.
Der Landestierschutzverband Sachsen
Der Landestierschutzverband Sachsen e.V. ist ein Zusammenschluss von 27 sächsischen Tierschutzvereinen, die gemeinsam etwa 3000 Mitglieder vertreten. Der Verein ist gemeinnützig und seine Finanzierung erfolgt ausschließlich über Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die Hauptaufgabe des Verbandes ist es, die Interessen der Tierschutzvereine und anderen Organisationen zu bündeln und auf kommunaler sowie Länderebene zu vertreten. Dies schließt den Austausch mit weiteren Verbänden und Gremien ein, die sich mit Fragen des Tierschutzes befassen, wie Jagd und Landwirtschaft. Zudem unterstützt der Verband seine Mitglieder bei der Wahrung ihrer Interessen und bei der Vernetzung mit anderen Tierschutzvereinen. Unterstützer können steuerlich absetzbare Spenden leisten, die für die Arbeit des Verbandes wichtig sind.
Rechtsrahmen für den Tierschutz in Sachsen
Der rechtliche Rahmen für den Tierschutz in Sachsen wird durch das Sächsische Ausführungsgesetz zum Tierschutzgesetz definiert. Dieses Gesetz regelt die Aufgaben und Strukturen der Tierschutzbehörden im Freistaat Sachsen, unter der Leitung des Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die unteren Tierschutzbehörden, wie die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise, sind für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständig. Sie sind auch verantwortlich für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gemäß § 18 des Tierschutzgesetzes. Die letzte Änderung des Gesetzentwurfs fand am 17. Juli 2024 statt, um mit den aktuellen Herausforderungen im Tierschutzrecht Schritt zu halten.
Die neuen Vorstandsmitglieder des Landestierschutzverbands in Sachsen sind somit nicht nur in einer Position des Einflusses, sondern auch an einem bedeutenden Wendepunkt in der Tierschutzpolitik beteiligt. Ihre Arbeit wird entscheidend sein, um die Anliegen der Tierschützer in der Politik und in der Gesellschaft verstärkt Gehör zu verschaffen.
Weitere Informationen erhalten Sie über den Landestierschutzverband Sachsen und die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen unter RevoSax.
Für detaillierte Informationen zu den aktuellen Entwicklungen in Torgau und den Aktivitäten von Christina Walloschke und Katrin Elisabeth Schultze besuchen Sie bitte diesen Artikel auf Sächsische.de.
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Ort | Torgau, Deutschland |
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