Skandal in Göttingen: 21-Jähriger vor Gericht wegen Zwangsprostitution!

Ein 21-jähriger Mann steht wegen Zuhälterei und Zwangsprostitution vor dem Amtsgericht Göttingen. Der Prozess beginnt heute.
Ein 21-jähriger Mann steht wegen Zuhälterei und Zwangsprostitution vor dem Amtsgericht Göttingen. Der Prozess beginnt heute. (Symbolbild/NAG)

Göttingen, Deutschland - Ein 21-jähriger Mann steht aktuell wegen Zuhälterei und Zwangsprostitution vor dem Amtsgericht Göttingen. Laut Berichten des Weser-Kuriers muss sich der Angeklagte, der zur Tatzeit erst 19 Jahre alt war, dafür verantworten, seine 15-jährige Freundin zur Prostitution gedrängt zu haben. Der Prozess begann hinter verschlossenen Türen, um das Opfer und die Zeugen zu schützen. Die Taten, die dem Angeklagten zur Last gelegt werden, sollen im Juli und August in Göttingen stattgefunden haben.

Der junge Mann soll sich als verliebt gegenüber dem Mädchen ausgegeben haben und sie mit Liebesbekundungen, aber auch mit Beleidigungen und Drohungen zur Prostitution gezwungen haben. Dabei wurde vereinbart, dass das Mädchen 2.000 Euro verdienen sollte, welche vollständig an den Angeklagten abgegeben werden sollten, um angebliche Schulden zu begleichen. Der Prozess wird im Juni fortgesetzt.

Die Herausforderung der Zwangsprostitution

Das Landeskriminalamt (LKA) bezeichnet Täter wie diesen Angeklagten als „Loverboys“. Oft suchen solche Personen Opfer online, insbesondere jüngere Frauen, und nutzen deren finanzielle Notlage aus, um sie zur Prostitution zu drängen. Die Problematik ist nicht neu; das Bayerische Justizministerium hat sogar eine spezielle Abteilung zur Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution eingerichtet, die seit Oktober 2020 aktiv ist.

Die neue Abteilung, geleitet von Oberstaatsanwältin Anne Simon, arbeitet intensiv daran, Mittel gegen diese vorherrschende Form des Menschenhandels zu entwickeln. Betroffene Frauen stammen häufig aus Osteuropa, darunter Bulgarien, Rumänien und Ungarn, aber auch aus Nigeria. Die Dunkelziffer der Fälle bleibt hoch, da viele betroffene Frauen aus Scham oder Furcht vor Konsequenzen nicht zur Polizei gehen.

Das rechtliche Framewerk

Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung umfasst die systematische Ausnutzung der Hilflosigkeit einer Person, um sie zur Prostitution zu zwingen. Dies geschieht häufig durch Täuschung und gewaltsame Einschüchterung. Nach dem deutschen Strafgesetzbuch stellen Bedingungen wie die Anwerbung, das Veranlassen der Prostitution und die anschließende Ausbeutung strafbare Handlungen dar. Die Beratungsstelle Jadwiga unterstützt Frauen in diesen Situationen und setzt sich für Prävention ein.

In vielen Fällen sind die Betroffenen Migrantinnen aus wirtschaftlich schwachen Ländern oder in Deutschland lebende Personen. Oft kommt es zu hohen Geldforderungen, die dazu führen, dass die Opfer in Schuldknechtschaft gehalten werden. Zudem können Druckmittel wie Gewalt, Entwendung von Ausweispapieren und Drohungen gegenüber der Familie eingesetzt werden, um die Kontrolle über die Frauen zu behalten.

Die Verurteilung solcher Täter ist entscheidend für den Schutz der Opfer, wobei der Gesetzgeber weitere Maßnahmen zur Strafverfolgung plant. Die neue Gesetzesinitiative sieht vor, auch Freier zu bestrafen, die wissentlich mit Zwangsprostituierten Geschlechtsverkehr haben.

Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die Zusammenarbeit innerhalb der rechtlichen und sozialen Dienste ist unerlässlich, um die Komplexität der Zwangsprostitution zu verstehen und geeignete Hilfen für die Betroffenen bereitzustellen.

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Ort Göttingen, Deutschland
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