Steuertricks: So sparen Sie bei doppelter Haushaltsführung!
Münster, Deutschland - Die doppelte Haushaltsführung ist ein Thema von zunehmendem Interesse für Arbeitnehmer, die außerhalb ihres Hauptwohnsitzes arbeiten. Laut dem Weser Kurier können die damit verbundenen Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden, sofern sie beruflich veranlasst sind. Die zentrale Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer an einem Ort beschäftigt ist, der weit von seinem Hauptwohnsitz entfernt ist.
Das Finanzgericht Münster hat dabei die Definition von „weit entfernt“ untersucht. In einem Fall wurde festgestellt, dass eine Distanz von 30 km bei einer Fahrtzeit von unter einer Stunde zumutbar ist, sodass der Steuerzahler keinen Anspruch auf die steuerliche Anerkennung seiner Zweitwohnung hatte. Die zuständigen Richter haben klar gemacht, dass eine Mindestentfernung von 50 km zwischen Haupt- und Zweitwohnsitz als geeigneter Richtwert angesehen wird.
Kostenarten der doppelten Haushaltsführung
Bei der doppelten Haushaltsführung können verschiedene Kostenarten in der Steuererklärung abgesetzt werden. FinanzTip betont, dass sowohl Unterkunftskosten als auch Kosten für die Einrichtung einer Zweitwohnung bezogen auf die gesetzlichen Vorgaben abgesetzt werden können. Unterkunftskosten umfassen Mietkosten, Nebenkosten sowie weitere regelmäßig anfallende Ausgaben. Es gibt einen monatlichen Höchstbetrag von 1.000 Euro, der unter anderem Miete, Heizung und Betriebskosten abdeckt.
Darüber hinaus sind auch mehraufwendige Kosten beim Wohnungswechsel, wöchentliche Heimfahrten und ein Verpflegungsmehraufwand absetzbar, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die absetzbaren Mehraufwendungen umfassen zum Beispiel Fahrtkosten, die je nach Art der Nutzung entweder tatsächlich oder über eine Pauschale geltend gemacht werden können.
Einrichtungskosten und weitere Absetzbarkeit
Ein entscheidender Punkt, den das Haufe Portal hervorhebt, ist die Absetzbarkeit der Kosten für die Einrichtung der Zweitwohnung. Hierbei sind die Ausgaben weitgehend unbegrenzt abziehbar, während Unterkunftskosten auf die genannte Höchstgrenze von 1.000 Euro pro Monat begrenzt sind. Finanzämter erkennen in der Regel Kosten für notwendige Einrichtungsgegenstände bis zu 5.000 Euro an, was vielen Steuerzahlern zugutekommt.
Besonders wichtig ist, dass die Nutzung eines Firmenwagens und alle damit verbundenen Kosten ebenfalls berücksichtigt werden können. Dies hat das Gericht in seinem Urteil mehrfach betont. Allerdings müssen Arbeitnehmer, die eine doppelte Haushaltsführung beantragen, darauf achten, dass sie den Unterhalt für ihren Hauptwohnsitz selbst tragen, bevor sie die entsprechenden Kosten geltend machen können.
Insgesamt zeigt sich, dass die steuerlichen Möglichkeiten bei doppelter Haushaltsführung sowohl umfangreich als auch komplex sind. Eine sorgfältige Dokumentation der Kosten und eine eingehende Prüfung der eigenen Steuererklärung sind unerlässlich, um alle steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen zu können.
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Ort | Münster, Deutschland |
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