Streit um Rodung in Wasseralfingen: Stadt bricht Brutzeit-Regeln!

Kocherufer bei der Schlossstraße, 73432 Aalen, Deutschland - In Wasseralfingen, einer Stadt im Ostalbkreis, gerät die Verwaltung in die Kritik, nachdem massive Eingriffe in die Vegetation während der Brutzeit von verschiedenen Anwohnern und Naturfreunden angeprangert wurden. Am 12. Mai 2025 kam es am Kocherufer bei der Schlossstraße zu einer umfassenden Rodung, bei der Sträucher, Bodendecker sowie kleinere Gehölze fast vollständig entfernt wurden. Nur zwei Bäume und ein Stück Totholz blieben stehen. Diese Kocherinsel diente als wichtiger Rückzugsraum für Wasservögel und Insekten, wurde jedoch nun kahlgeschlagen, was sowohl den Tierschutz als auch das Landschaftsbild stark beeinträchtigt hat. Schwäbische Post berichtet, dass Anwohner besorgt um die Sicherheit von Kindern sind, die nun Gefahr laufen, vom Gehweg in das Wasser zu stürzen.
Die Rodungsmaßnahmen, die zur Aufregung führten, fanden genau zur entscheidenden Brut- und Aufzuchtphase von Vogelarten wie Amsel, Rotkehlchen, Eisvogel, Bachstelze und Teichhuhn statt. Dies widerspricht dem Bundesnaturschutzgesetz, das laut § 39 Abs. 5 das Rückschneiden von Bäumen und Hecken zwischen dem 1. März und 30. September grundsätzlich untersagt, um die Lebensräume wild lebender Tiere und Pflanzen zu schützen. Anwohnerinnen haben der Stadt in einem Schreiben an das Baudezernat, das Grünflächenamt und Oberbürgermeister Frederick Brütting vorgeworfen, diese Schutzvorschriften missachtet zu haben.
Stadtverwaltung verteidigt Eingriffe
Die Stadtverwaltung wehrt sich gegen die Vorwürfe des „Umweltfrevels“ und erklärt, dass es sich bei den vorgenommenen Maßnahmen um eine „dringend notwendige Unterhaltungsmaßnahme“ handelte. Stadtsprecherin Karin Haisch betont, dass die Rodung in erster Linie dazu diente, die Statik, Bausubstanz und Dichtigkeit der umliegenden Bauanlagen zu überprüfen. Auch die Regulierung des Bewuchses um diese Bauwerke sei notwendig, um Schäden durch Wurzeln und Moose zu vermeiden.
Ein zusätzliches Problem stellt der Japanknöterich dar, eine invasiven Art, die regelmäßig entfernt werden muss. Trotz der Erklärung der Stadtverwaltung, dass die Mitarbeiter mit Sorgfalt vorgehen und die Bedeutung für Umwelt, Arten- und Naturschutz berücksichtigen, bleibt die öffentliche Kritik ungebrochen. Anwohner und Umweltschützer sehen einen klaren Widerspruch zwischen dem städtischen Handeln und der öffentlichen Kommunikation zur Förderung naturnaher Gärten.
Rechtslage und Naturschutz
Die aktuelle Kontroverse wirft auch ein Licht auf die breitere rechtliche Grundlage des Naturschutzes in Deutschland. Seit den 1970er Jahren regelt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) den Schutz von Lebensräumen und Arten und enthält strenge Vorgaben, um naturnahe Räume zu bewahren. Eingriffe, die die Zerstörung von Lebensstätten oder das Beifügen wesentlichen Schadens an diesen nach sich ziehen, sind ebenfalls untersagt. Gemäß dem Europäischen Naturschutzrecht sind insbesondere Projekte mit Auswirkungen auf geschützte Gebiete, sogenannte „Natura 2000“-Flächen, besonders reguliert.
Nach Ansicht vieler Anwohner gibt es hier einen klaren Handlungsbedarf. Sie fordern eine umfassende Überprüfung der Handlungen der Stadt, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen des Naturschutzes eingehalten werden und der Schutz der natürlichen Lebensstätten gewahrt bleibt.
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Ort | Kocherufer bei der Schlossstraße, 73432 Aalen, Deutschland |
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