Studierende in Heidelberg: Jetzt Gelder für bessere Lehre beantragen!
Heidelberg, Deutschland - Das Studierendenparlament der Pädagogischen Hochschule Heidelberg hat das Verfahren zur Einreichung von Vorschlägen für die Verwendung der Qualitätssicherungsmittel (QSM) für das Wintersemester 2025/2026 gestartet. Ab sofort können Studierende Geldanträge stellen, um die Qualität in Studium und Lehre zu verbessern. Anträge, die Lehraufträge beinhalten, müssen von der zuständigen Lehrperson eingereicht werden. Die bereitstehenden Mittel werden gleichberechtigt auf die drei Fakultäten und die Zentralen Einrichtungen verteilt.
Wichtig ist, dass nur Anträge, die den Bewilligungszeitraum vom 1. Oktober 2025 bis 31. März 2026 betreffen, berücksichtigt werden. Anträge müssen bis zum 10. Mai 2025 per E-Mail beim Studierendenparlament eingehen, wobei das offizielle Antragsformular verwendet werden muss. Die fristgerecht eingegangenen Anträge werden von den studentischen Fakultätsratsmitgliedern priorisiert und anschließend im QSM-Ausschuss gegengeprüft und beschlossen. Für detaillierte Informationen und aktuelle Erläuterungen zum Antragsverfahren können die Studierenden die Website der Hochschule besuchen, wie [PH Heidelberg] berichtet.
Hintergrund zur Finanzierung
Die Finanzierung der Hochschulen in Deutschland stellt eine komplexe Herausforderung dar. Fast 90 Prozent der Finanzmittel stammen aus öffentlichen Haushalten, wobei etwa 75 Prozent von den Bundesländern und 15 Prozent vom Bund kommen. Private Quellen, einschließlich Auftragsforschung und Sponsoring, tragen lediglich zu 10 Prozent zur Hochschulfinanzierung bei, wie die HRK erläutert.
Die Qualitätssicherungsmittel in Höhe von 280 Euro pro Studierendem werden seit der Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren im Jahr 2012 bereitgestellt. Hochschulen erhalten diese Mittel als Kassenanschlag in zwei Zeiträumen, die von den Herren und Damen der Hochschule gemäß ihrer Grundordnung verwaltet werden. Die erste Teilsumme wird für die Zeit vom 01.01. bis 30.09. und die zweite für den Zeitraum vom 01.10. bis 31.12. verwendet, wobei die Aufteilung genau reguliert ist. Nach Abzug eines Overheads von 735.660 Euro für Qualitätsbeauftragte bleibt der Großteil der Mittel für die dezentrale Verwendung an den Fakultäten.
Verteilung der Qualitätssicherungsmittel | Prozentsatz |
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Zentrale Mittel (Fonds) | 20% |
Dezentrale Mittel (Fakultäten) | 80% |
Des Weiteren müssen alle Vorschläge zur Verwendung dieser Mittel die Zustimmung der Studierenden erhalten. Bei möglichen Uneinigkeiten kann eine Schiedskommission eingerichtet werden, um die Belange der Beteiligten zu klären. Diese Regelungen und Verfahren sind Bestandteil der universitätsinternen Vorschriften, die weiterhin gelten werden.
Die Herausforderungen der Hochschulfinanzierung, die durch steigende Studierendenzahlen und sinkende Mittel aus der Grundfinanzierung gekennzeichnet sind, unterstreichen die Bedeutung der Qualitätssicherungsmittel. Die Hochschulrektorenkonferenz fordert zudem eine Überarbeitung des Finanzierungsmodells und hat Vorschläge zur Verbesserung erarbeitet. Der aktuelle “Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken”, der im Juni 2019 von Bund und Ländern vereinbart wurde, könnte einem dauerhaften Beitrag des Bundes zur Finanzierung der Lehre den Weg ebnen.
Details | |
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Ort | Heidelberg, Deutschland |
Quellen |