Universität Ulm stellt Verfahren gegen Forscher wegen Bildmanipulation ein!
Ulm, Deutschland - Die Senatskommission „Verantwortung in der Wissenschaft“ der Universität Ulm hat kürzlich zwei Verfahren gegen Professor Klaus-Michael Debatin und Professorin Simone Fulda wegen Bildmanipulationen in wissenschaftlichen Publikationen eingestellt. Den beiden Mediziner wurde vorgeworfen, Darstellungen und Abbildungen in ihren Arbeiten manipuliert oder verfälscht zu haben. Die Kommission stellte zwar einen Verstoß gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis fest, konnte jedoch keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen.
Die Überprüfung der beanstandeten Publikationen erstreckte sich über einen Zeitraum von fast eineinhalb Jahren. Ein Wissenschaftsblogger hatte Ende 2023 auf die Manipulation von Bilddaten hin gewiesen, was zur Einleitung der Verfahren seit Anfang 2024 führte. Die Vorgehensweise der Universität zur Prüfung von wissenschaftlichem Fehlverhalten ist in der „Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ festgelegt. Die Kommission selbst besteht aus fünf Professoren, einer akademischen Mitarbeiterin, einem Doktoranden und einem Mitglied des nichtwissenschaftlichen Dienstes und agiert unabhängig.
Details zu den Verfahren
Im Fall von Professor Debatin wurden Bilddatenanalysen in Auftrag gegeben und Stellungnahmen zu seinen Publikationen zwischen 1998 und 2013 eingeholt. Es gab zwar Zweifel an seiner Sorgfaltspflicht, aber das Fehlen grober Fahrlässigkeit führte zur Einstellung des Verfahrens Ende Februar. Professorin Fulda gestand hingegen Fehler und Verwechslungen in ihren neueren Arbeiten ein, deren Originaldaten noch vorliegen. Auch hier wurden zwischen 1998 und 2019 Veröffentlichungen untersucht, aber keine grobe Fahrlässigkeit konnte nachgewiesen werden.
Ein entkoppeltes Teilverfahren gegen Fulda bleibt jedoch weiterhin anhängig. Die Universität Ulm weist in ihren Grundsätzen darauf hin, dass gute wissenschaftliche Praxis Ehrlichkeit, ordnungsgemäße Dokumentation und einen redlichen Umgang mit Forschungsergebnissen umfasst, um das Vertrauen in wissenschaftliche Arbeiten zu gewährleisten.
Wissenschaftliche Praxis und Verantwortung
Die Grundprinzipien der guten wissenschaftlichen Praxis sind nicht nur an der Universität Ulm von Bedeutung, sondern werden auch vom Robert Koch-Institut (RKI) sowie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) betont. Das RKI hat seine Leitlinien in jüngster Zeit angepasst, um die Verständlichkeit zu erhöhen. Diese Richtlinien sind für alle wissenschaftlich tätigen Mitarbeiter verbindlich und basieren auf den DFG-Leitlinien von 2019.
Zu den wichtigen Aspekten dieser Leitlinien gehören unter anderem die nachvollziehbare Beschreibung von Methoden, die vollständige Dokumentation relevanter Daten sowie die Vermeidung von Datenmanipulation. Jeder Mitarbeiter trägt die Verantwortung für die Einhaltung der wissenschaftlichen Werte.
Darüber hinaus zeigt das RKI, dass auch in Fällen von wissenschaftlichem Fehlverhalten klare Verfahren existieren. Die Institutsleitung kann bei nachgewiesenem Fehlverhalten von schriftlichen Rügen bis hin zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen entscheiden.
Somit wird deutlich, dass die Integrität der Wissenschaft nicht nur durch interne Regelungen und Kommissionen, wie die in Ulm, sondern auch durch umfassende Richtlinien und deren konsequente Anwendung aufrechterhalten werden muss. Der Wert der Ehrlichkeit und Sorgfalt in der wissenschaftlichen Forschung bleibt ein essentielles Anliegen auf allen Ebenen der wissenschaftlichen Gemeinschaft.
Für weitere Informationen zu den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Ulm besuchen Sie bitte diesen Link, während Details zu den Richtlinien des RKI unter hier zu finden sind. Informationen zur DFG und deren Prinzipien können Sie unter diesem Link einsehen.
Details | |
---|---|
Vorfall | Korruption |
Ursache | Falschangaben, Datenmanipulation |
Ort | Ulm, Deutschland |
Quellen |