Vogelgrippe im Alb-Donau-Kreis: Graugans betroffen – Was nun?

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Im Alb-Donau-Kreis wurde ein Fall von Vogelgrippe bei einer Graugans bestätigt. Schutzmaßnahmen bleiben bestehen, Infektionsrisiko gering.

Im Alb-Donau-Kreis wurde ein Fall von Vogelgrippe bei einer Graugans bestätigt. Schutzmaßnahmen bleiben bestehen, Infektionsrisiko gering.
Im Alb-Donau-Kreis wurde ein Fall von Vogelgrippe bei einer Graugans bestätigt. Schutzmaßnahmen bleiben bestehen, Infektionsrisiko gering.

Vogelgrippe im Alb-Donau-Kreis: Graugans betroffen – Was nun?

Im Alb-Donau-Kreis gibt es nach dem jüngsten Vorfall erneut Grund zur Besorgnis: Ein neuer Fall von Vogelgrippe wurde bestätigt. Eine Graugans wurde in Rißtissen an einem See gefunden, und das Friedrich-Loeffler-Institut hat bei der Untersuchung die Probe positiv auf das Virus H5N1 getestet. Diese gefährliche Geflügelpest ist damit auch bei Wildvögeln im Kreis nachgewiesen, was einige Vorsichtsmaßnahmen nach sich zieht. Laut Schwäbische.de befand sich Rißtissen jedoch außerhalb der Schutz- und Überwachungszonen, die um den Nutzgeflügelbetrieb in Öllingen errichtet wurden, wo die Geflügelpest bereits Ende Oktober festgestellt worden war.

Spannend ist, dass bei den Beprobungen in den entsprechenden Zonen um Öllingen keine weiteren positiven Nachweise gefunden wurden. Das Landratsamt hat die Lage in Rißtissen bewertet und sieht momentan kein erhöhtes Infektionsrisiko. Eine Aufstallungspflicht ist nicht notwendig, was für die Geflügelhalter eine Erleichterung darstellt. Dennoch appelliert das Veterinäramt eindringlich an alle Halter, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten, denn das Virus zirkuliert stark in der Wildvogelpopulation.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Die Situation bringt auch konkrete Hinweise mit sich: Tote oder auffällige Wildvögel dürfen von Privatpersonen nicht eingesammelt oder berührt werden. Das Landratsamt bittet darum, Funde – je nach Art – bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu melden. Dies betrifft vor allem Relevante Vogelarten wie wildlebende Wasservögel, Greifvögel und Rabenvögel. Bei mehreren tot aufgefundenen Vögeln sollten auch andere Arten, wie Tauben oder Singvögel, gemeldet werden. Die Kommunen kümmern sich um die Einsammlung und stehen in Kontakt mit dem Veterinäramt. Das Gesundheitsrisiko für Menschen wird derzeit als gering eingestuft, jedoch bleibt Wachsamkeit angebracht.

Wie die Situation weltweit aussieht, zeigt, dass H5N1-Vogelgrippe in vielen Ländern verbreitet ist und auch hierzulande zu Ausbrüchen in der Geflügelhaltung geführt hat. Nach den Informationen von CDC gab es in den USA ebenfalls vereinzelte Fälle bei Menschen, allerdings wird das öffentliche Gesundheitsrisiko als niedrig eingeschätzt.

Was steht nun an?

Am 26. November wird die Überwachungszone aufgehoben, und die geltenden Schutzmaßnahmen entfallen. Das Landratsamt erachtet die Situation als unter Kontrolle, was den Geflügelhaltern ein wenig Luft verschafft. Trotzdem ist es essentiell, dass alle Beteiligten auf der Hut bleiben und die Informationen zur Geflügelpest auf der Internetseite des Landratsamts Alb-Donau-Kreis konsultieren.

Um die öffentliche Gesundheit zu schützen, sind wir als Gesellschaft gefordert, vorsichtig zu handeln. Jeder Fund von toten oder kranken Vögeln sollte gemeldet werden, um rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Nur dann bleibt unser schönes Zuhause in der Natur auch weiter risikoarm und sicher.